Hofrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2013, 11:15 Uhr
Hofrat war ursprünglich ein an Fürstenhöfen bestehendes Ratsgremium.
Der Salzburger Hofrat
- Hauptartikel: Salzburger Hofrat
Im Fürsterzbistum Salzburg änderte sich der Aufgabenkreis des Hofrates, bedingt durch die Einrichtung weiterer Gremien mit besonderem Aufgabenkreis, im Laufe der Jahrhunderte. Längere Zeit hindurch waren ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit die auswärtigen Beziehungen des Fürsterzbistums, vor 1803 war er hingegen die oberste Justizbehörde.
Hofrat als Amtsbezeichnung und Titel
Ursprünglich bezeichnete „Hofrat“ auch Mitglieder des Gremiums „Hofrat“, dann auch hohe Beamte bei Hof.
Später, schon zur Zeit der k.u.k. Monarchie, sank die Bezeichnung „Hofrat“ zu einem bloßen Titel herab, und zwar primär zu einem Amtstitel, der Beamten der zweithöchsten Dienstklasse zustand (auf zunehmend komplizierte Weise stand die Dienstklasse in Beziehung zur Stellung des betreffenden Beamten in der Hierarchie und bedeutete die Beförderung in eine höhere Dienstklasse auch ein höheres Gehalt).
Seit 1873 sowie nach der Dienstpragmatik von 1914 und dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (des Bundes) waren in Österreich Hofräte die Leiter nachgeordneter (nämlich: den Ministerien untergeordneter) Dienststellen (in den Ministerien waren die Beamten der zweithöchsten Dienstklasse hingegen Ministerialräte). Nach der Dienstpragmatik von 1914 wurden zumindest in Niederösterreich „wirkliche Hofräte“ und „vortragende Hofräte“ unterschieden (mit der Vorstellung, der „vortragende Hofrat“ dürfe seine Auffassung an höchster Stelle persönlich vortragen, verband sich dessen höherer Rang).
Die Einteilung der Beamten in Dienstklassen und die dazugehörigen Amtstitel wurden Ende der 1990er Jahre (in manchen Bundesländern zur Gänze, im Bundesdienst für in das „Neue Dienstrecht“ eingeordnete Beamte[1]) abgeschafft.
„Hofrat“ war und ist weiterhin die Bezeichnung für (einfache) Mitglieder (die nicht zB Senatspräsidenten sind) des Obersten Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes (und deutet somit, da es sich um Höchstgerichte handelt, auf einen sehr hohen Rang hin).
„Hofrat“ ist außerdem ein Berufstitel – somit ein bloßer Ehrentitel –, der vom Bundespräsidenten an
- Bedienstete der Gebietskörperschaften und anderer juristischer Personen öffentlichen Rechts sowie
- Personen, die im Lehrberuf an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen tätig sind,
verliehen wird.
Quellen
<references/
Weblinks und Quellen
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Hofrat, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.
- Artikel „Hofrat“auf AEIOU
- „Hofrat“ im Bundesrecht, Anfang 1990
- ↑ Üblicherweise werden alle öffentlich Bediensteten als Beamte bezeichnet und diese in „pragmatisierte“ und „nicht pragmatisierte“ unterschieden. Nach dem Gesetz sind Beamte aber nur die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Stehende, die anderen öffentlich Bediensteten sind hingegen Vertragsbedienstete. Die Übernahme eines Vertragsbediensteten in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis heißt umgangssprachlich „Pragmatisierung“, womit vor allem die (im Wesentlichen zutreffende) Vorstellung der Unkündbarkeit verbunden ist.