Landschaftsschutzgebiet Lahntal: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahr 1980 wurden Teile der Gemeinde [[Maishofen]] per Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. November 1980 (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als '''Landschaftsschutzgebiet Lahntal''' ausgewiesen. | Im Jahr 1980 wurden Teile der Gemeinde [[Maishofen]] per Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. November 1980 (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als '''Landschaftsschutzgebiet Lahntal''' ausgewiesen. | ||
==Lage und Beschreibung== | ==Lage und Beschreibung== | ||
Das darin festgelegte Gebiet befindet sich in der Gemeinde [[Maishofen]] im [[Pinzgau]] und umfasst Teile der Katastralgemeinden [[Lahntal]], [[Mitterhofen]] und [[Atzing]]. Das Landschaftsschutzgebiet dehnt sich über eine Fläche von 209,55 ha westlich der [[ | Das darin festgelegte Gebiet befindet sich in der Gemeinde [[Maishofen]] im [[Pinzgau]] und umfasst Teile der Katastralgemeinden [[Lahntal]], [[Mitterhofen]] und [[Atzing]]. Das Landschaftsschutzgebiet dehnt sich über eine Fläche von 209,55 ha westlich der [[B 311]]. | ||
Die Verordnung wurde erlassen, um den „besonders hohen landschaftsästhetischen Wert“ der natürlichen und unberührt wirkenden Moorfläche, sowie „dessen hohen Erlebnis- und Erholungswert der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft“ zu erhalten. | Die Verordnung wurde erlassen, um den „besonders hohen landschaftsästhetischen Wert“ der natürlichen und unberührt wirkenden Moorfläche, sowie „dessen hohen Erlebnis- und Erholungswert der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft“ zu erhalten. | ||
==Bemerkenswertes== | ==Bemerkenswertes== | ||
Das Schutzgebiet spielte in einem oberstgerichtlichen Verfahren eine Rolle, das im Zusammenhang mit dem in Maishofen beabsichtigten und höchst umstrittenen [[Diabas]]-Abbau stattgefunden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. März 2003 entschieden, einen sog. Individualantrag (des Betreibers der Kitzbüheler Hartsteinwerke – Anm.) auf Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen. | Das Schutzgebiet spielte in einem oberstgerichtlichen Verfahren eine Rolle, das im Zusammenhang mit dem in Maishofen beabsichtigten und höchst umstrittenen [[Diabas]]-Abbau stattgefunden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. März 2003 entschieden, einen sog. Individualantrag (des Betreibers der Kitzbüheler Hartsteinwerke – Anm.) auf Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen. | ||