Landschaftsschutzgebiete im Bezirk Zell am See: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Landschaftsschutzgebiete]] sind Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften, die entweder eine besondere landschaftliche Schönheit aufweisen oder für die Erholung von Bedeutung sind. Die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet erfolgt durch Verordnung der [[Landesregierung]], in welcher auf den Schutzzweck der Unterschutzstellung hinzuweisen ist. | [[Landschaftsschutzgebiete]] sind Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften, die entweder eine besondere landschaftliche Schönheit aufweisen oder für die Erholung von Bedeutung sind. Die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet erfolgt durch Verordnung der [[Landesregierung]], in welcher auf den Schutzzweck der Unterschutzstellung hinzuweisen ist. | ||
In allen Landschaftsschutzgebieten gilt die Allgemeine Landschaftsschutzverordnung (ALV), in welcher die Maßnahmen aufgezählt sind, die einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürfen. | In allen Landschaftsschutzgebieten gilt die Allgemeine Landschaftsschutzverordnung (ALV), in welcher die Maßnahmen aufgezählt sind, die einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürfen. | ||
Unter den im Bezirk Zell am See geschützten Landschaften fallen | |||
Unter den im Bezirk Zell am See geschützten Landschaften fallen in Aussehen und Größe so unterschiedliche Gebiete wie das flache, in Tallage befindliche und mit rund 24 Hektar eher kleine Brucker-Zeller Moos und das mit rund 9.800 ha größte der neun Gebiete, Felbertal Amertal Dorferöd, eine Hochgebirgslandschaft mitten in den [[Hohe Tauern|Hohen Tauern]] auf. | |||
==Alphabetische Gebietsauflistung mit Größenangabe== | ==Alphabetische Gebietsauflistung mit Größenangabe== | ||
*Brucker-[[Zeller Moos]] 24,24 | *Brucker-[[Zeller Moos]] 24,24 | ||