Landesstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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: Alle weiteren Nennungen im Straßenartikel oder anderen Artikeln aber dann bitte nur mehr, Beispiel "Kirchhamer Landesstraße" oder <nowiki>"[[Kirchhamer Landesstraße]] (L&nbsp;275)"</nowiki>
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Siehe dazu den Diskussionsbeitrag bei "B 168 Mittersiller Straße" → [[Diskussion:Mittersiller Straße]]
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* Die aktuelle Straßenverzeichniskarte des [https://www.salzburg.gv.at/verkehr_/Documents/landesstrassenkarte_salzburg.pdf Landes Salzburg] als pdf
 
* Die aktuelle Straßenverzeichniskarte des [https://www.salzburg.gv.at/verkehr_/Documents/landesstrassenkarte_salzburg.pdf Landes Salzburg] als pdf

Version vom 5. Dezember 2024, 11:43 Uhr

Das Salzburger Landesstraßennetz, Stand 2024 (8 MB), das Bild kann man durch Anklicken vergrößern. Der aktuelle Stand kann auch im Internet online abgefragt werden. Siehe unter Weblinks.

Landesstraßen sind Straßen, deren Erhalter das Land Salzburg ist.

Einleitung

Das Bundesland Salzburg verfügt über

Landesstraßen B

Hauptartikel Bundesstraßen

Landesstraßen L 

Die Landesstraßen werden in Landesstraßen I. Ordnung und Landesstraßen II. Ordnung eingeteilt:[1]

  • Landesstraßen I. Ordnung sind Straßen, die für den Verkehr oder die Wirtschaft des Landes oder größere Teile desselben von besonderer Bedeutung sind.
  • Landesstraßen II. Ordnung sind alle übrigen Landesstraßen und -wege.

Landesstraßen I. Ordnung

Landesstraßen II. Ordnung

Bilder

 Landesstraße – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im SALZBURGWIKI

Hinweis Schreibweise im SALZBURGWIKI

Im SALZBURGWIKI soll die Schreibweise der Landesstraßen wie folgt sein:

Im Artikelnamen und im Einleitungssatz eines Straßenartikels, Beispiel: "L 275 Kirchhamer Landesstraße"
Alle weiteren Nennungen im Straßenartikel oder anderen Artikeln aber dann bitte nur mehr, Beispiel "Kirchhamer Landesstraße" oder "[[Kirchhamer Landesstraße]] (L 275)"

Siehe dazu den Diskussionsbeitrag bei "B 168 Mittersiller Straße" → Diskussion:Mittersiller Straße

Weblink

Quellen

Einzelnachweise

  1. § 17 des Landesstraßengesetzes, LGBl. Nr. 119/1972
  2. LGBl. Nr. 127/2006; siehe nunmehr die L 275 Kirchhamer Landesstraße
  3. aufgelassen durch das Gesetz LGBl. Nr. 18/2012
  4. 4,0 4,1 geschaffen durch das Gesetz LGBl. Nr. 127/2006
  5. geschaffen durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2012