Salzburger Hofkanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Kanzler''' besorgte im [[Mittelalter]] die Kanzleigeschäfte und musste daher, was damals nur bei Geistlichen vorlag, schriftkundig sein.  
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Mit der Schriftkundigkeit war vielfach auch eine für diese Tätigkeit vorteilhafte gelehrte Vorbildung verbunden, und andererseits war dafür Vertrauenswürdigkeit unerlässlich. So erlangten Kanzler oft eine einflussreiche und bedeutende politische Stellung, die mit ihrer eigentlichen Aufgabe nicht notwendigerweise verbunden war.
 
Mit der Schriftkundigkeit war vielfach auch eine für diese Tätigkeit vorteilhafte gelehrte Vorbildung verbunden, und andererseits war dafür Vertrauenswürdigkeit unerlässlich. So erlangten Kanzler oft eine einflussreiche und bedeutende politische Stellung, die mit ihrer eigentlichen Aufgabe nicht notwendigerweise verbunden war.
  
Aus den Hofkanzleiordnungen von 1561 und von 1592 ist ersichtlich, dass damals noch Hofkanzlei und Hofratskanzlei ident waren. Leiter dieser vereinigten Kanzlei war der Hofkanzler, dem die Hofratsordnungen von 1561 und 1588 zugleich die Funktion eines Hofratsdirektors zuweisen.  
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Aus den Hofkanzleiordnungen von [[1561]] und von [[1592]] ist ersichtlich, dass damals noch Hofkanzlei und Hofratskanzlei ident waren. Leiter dieser vereinigten Kanzlei war der Hofkanzler, dem die Hofratsordnungen von 1561 und [[1588]] zugleich die Funktion eines Hofratsdirektors zuweisen.
  
 
Im Verlaufe der Zeit wurden die Geheime Hofkanzlei und die Kanzlei des [[Hofrat]]es voneinander getrennt; dem Hofkanzler als Leiter der Geheimen Hofkanzlei verblieb jedoch weiter die Funktion eines Direktors des Hofrates, in welchem er auch der "gelehrten Session" vorstand.
 
Im Verlaufe der Zeit wurden die Geheime Hofkanzlei und die Kanzlei des [[Hofrat]]es voneinander getrennt; dem Hofkanzler als Leiter der Geheimen Hofkanzlei verblieb jedoch weiter die Funktion eines Direktors des Hofrates, in welchem er auch der "gelehrten Session" vorstand.
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Im Mittelalter wurde das Amt des Hofkanzlers zumeist vom [[Bistum Chiemsee|Bischof von Chiemsee]] bekleidet.
 
Im Mittelalter wurde das Amt des Hofkanzlers zumeist vom [[Bistum Chiemsee|Bischof von Chiemsee]] bekleidet.
  
Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, z.B. als Lehenprobst, Hofrat oder Geheimer Rat.
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Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, z.B. als [[Lehenpropst]], Hofrat oder [[Geheimer Rat]].
  
 
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* um 1511: &nbsp; [[Wolfgang Pachhaimer|Wolfgang Pachhaimer (Pachaimer)]]
 
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* 1556–1573: [[Sebastian Höflinger|Sebastian Höflinger (Höfinger)]]  
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* [[1541]]–[[1545]]: [[Matthias Alber]]<ref name = "Mayr">[[Josef Karl Mayr]]: ''Geschichte der salzburgischen Zentralbehörden von der Mitte des 13. bis ans Ende des 16. Jahrhunderts. Dritter Teil bis ans Ende des 16. Jahrhunderts'', S.&nbsp;1&nbsp;ff (S.&nbsp;39).</ref>
* um 1580: &nbsp; [[Simon Paurs]]  
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* [[1545]]–[[1548]]: [[Johann Albrecht Widmanstetter]]<ref name = "Mayr"/>
 
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* &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; [[Kaspar Gröpper]]<ref name = "Koch2">Koch-Sternfeld, aaO</ref>
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* [[1556]]–[[1573]]: [[Sebastian Höflinger|Sebastian Höflinger (Höfinger)]]
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* um [[1575]]: &nbsp; [[Christoph Elsenheimer|Christoph]] [[Elsenheimer]]<ref name = "Mayr"/>
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* 157x–[[1584]]? [[Simon Paurs]] († [[15. Dezember]] [[1584]]<ref name = "Mayr"/>)
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* [[1585]]–[[1590]]? [[Gervasius Fabrici|Gervasius]] [[Fabrizi]]<ref name = "Mayr"/>)
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* [[1590]]–[[1597]]? [[Kaspar Mayr]]<ref name = "Mayr"/>
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* um 1599<ref name = "Mayr"/>: [[Kaspar Gröpper]]<ref name = "Koch2">Koch-Sternfeld, aaO</ref>
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* 1649–1662: [[Volpert Motzel]] († 27. Jänner 1662)
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* 1662?–1675: [[Camerlohr von Weiching|Franz Volpert Camerlohr von Weiching]] († 13. Oktober 1675) <ref name = "Koch1"/>
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* [[1649]]–[[1662]]: [[Volpert Motzel]] († 27. Jänner 1662)
* 1675-1681: [[Johann Theodor Sprenger]]<ref>Laut Koch-Sternfeld aaO war Sprenger Kanzler und war er Lehenpropst zwischen Camerlohr und Staudacher von Wispach, so dass man auch den Zeitraum 1675-1681 mit genügender Wahrscheinlichkeit annehmen kann.</ref>
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* [[1662]]?–[[1675]]: [[Camerlohr von Weiching|Franz Volpert Camerlohr von Weiching]] († 13. Oktober 1675) <ref name = "Koch1"/>
* 1681–1684? [[Staudacher von Wispach|Balthasar Staudacher von Wispach]] († 18. April 1684)
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* [[1675-1681]]: [[Johann Theodor Sprenger]]<ref>Laut Koch-Sternfeld aaO war Sprenger Kanzler und war er Lehenpropst zwischen Camerlohr und Staudacher von Wispach, so dass man auch den Zeitraum 1675-1681 mit genügender Wahrscheinlichkeit annehmen kann.</ref>
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* [[1681]]–1684? [[Staudacher von Wispach|Balthasar Staudacher von Wispach]] († [[18. April]] [[1684]])
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* 1687?-1703 [[Johann Jakob Lebel von Löwenheimb]]
 
* 1687?-1703 [[Johann Jakob Lebel von Löwenheimb]]
* 1703–17..:&nbsp; [[Zillner von Zillerberg|Sebastian Zillner von Zillerberg]]  
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* [[1703]]–17..:&nbsp; [[Zillner von Zillerberg|Sebastian Zillner von Zillerberg]]
 
* 17.. &nbsp; –17..:&nbsp; [[Franz Andre de Alberti]]<ref>Laut Koch-Sternfeld, aaO, Kanzler unter [[Franz Anton Fürst Harrach]].</ref>
 
* 17.. &nbsp; –17..:&nbsp; [[Franz Andre de Alberti]]<ref>Laut Koch-Sternfeld, aaO, Kanzler unter [[Franz Anton Fürst Harrach]].</ref>
* 1716–1729: [[Gentilotti von Engelsbrunn|Johann Franz Gentilotti von Engelsbrunn]]
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* [[1716]]–[[1729]]: [[Gentilotti von Engelsbrunn|Johann Franz Gentilotti von Engelsbrunn]]
* 1729–1731?: [[Heinrich Fichtl]]<ref name = "Koch1"/>
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* [[1729]]–1731?: [[Heinrich Fichtl]]<ref name = "Koch1"/>
* 1731–1751: [[Hieronymus Cristani von Rall|Hieronymus (Freiherr) Christani von Rall]]
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* [[1731]]–[[1751]]: [[Hieronymus Cristani von Rall|Hieronymus (Freiherr) Christani von Rall]]
* 1752–1774: [[Felix Anton von Mölk|Franz Felix Anton von Mölk]]
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* [[1752]]–[[1774]]: [[Felix Anton von Mölk|Franz Felix Anton von Mölk]]
* 1774–1796: [[Franz Anton Ignaz Freiherr von Kürsinger]]
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* [[1774]]–[[1796]]: [[Franz Anton Ignaz Freiherr von Kürsinger]]
* 1796–1799: [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn]]
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* [[1796]]–[[1799]]: [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn]] (interimistisch)
* 1799–1806: [[Johann Heinrich Reichsfreiherr von Bleul]]
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* [[1799]]–[[1806]]: [[Johann Heinrich Reichsfreiherr von Bleul]]
  
 
==Die Geheime Hofkanzlei==
 
==Die Geheime Hofkanzlei==
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Die Geheime Hofkanzlei war unter [[Erzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] die Zentralstelle der gesamten Regierungsgeschäfte. Hier wurden unter der Leitung des Hofkanzlers geheime Staats- und Kabinettsgeschäfte (vor allem Reichs- und Kreisangelegenheiten) erledigt und jene Expeditionen ausgefertigt, denen eine unmittelbare landesfürstliche Entschließung zu Grunde lag.
 
Die Geheime Hofkanzlei war unter [[Erzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] die Zentralstelle der gesamten Regierungsgeschäfte. Hier wurden unter der Leitung des Hofkanzlers geheime Staats- und Kabinettsgeschäfte (vor allem Reichs- und Kreisangelegenheiten) erledigt und jene Expeditionen ausgefertigt, denen eine unmittelbare landesfürstliche Entschließung zu Grunde lag.
  
Hier trafen sämtliche Protokolle und besonderen Vorträge der Landesstellen ein, wurden vom Hofkanzler begutachtet, vom Fürsterzbischof selbst durchgearbeitet und schließlich nach seinen Anweisungen in der Hofkanzlei erledigt.  
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Hier trafen sämtliche Protokolle und besonderen Vorträge der Landesstellen ein, wurden vom Hofkanzler begutachtet, vom Fürsterzbischof selbst durchgearbeitet und schließlich nach seinen Anweisungen in der Hofkanzlei erledigt.
  
 
Im Jahre [[1799]] gab Colloredo durch eine Dienstordnung für die Geheime Hofkanzlei dieser eine neue innere Verfassung:
 
Im Jahre [[1799]] gab Colloredo durch eine Dienstordnung für die Geheime Hofkanzlei dieser eine neue innere Verfassung:
  
Die Geheime Hofkanzlei war demnach geteilt in das Departement für auswärtige und das Departement für inländische Angelegenheiten.  
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Die Geheime Hofkanzlei war demnach geteilt in das Departement für auswärtige und das Departement für inländische Angelegenheiten.
  
 
Seit der Neuordnung der Verwaltung im Jahr 1799 waren ihre Geschäfte unter anderem:
 
Seit der Neuordnung der Verwaltung im Jahr 1799 waren ihre Geschäfte unter anderem:

Version vom 15. Februar 2012, 23:25 Uhr

Ein Kanzler besorgte im Mittelalter die Kanzleigeschäfte und musste daher, was damals nur bei Geistlichen vorlag, schriftkundig sein.

Allgemeines

Mit der Schriftkundigkeit war vielfach auch eine für diese Tätigkeit vorteilhafte gelehrte Vorbildung verbunden, und andererseits war dafür Vertrauenswürdigkeit unerlässlich. So erlangten Kanzler oft eine einflussreiche und bedeutende politische Stellung, die mit ihrer eigentlichen Aufgabe nicht notwendigerweise verbunden war.

Aus den Hofkanzleiordnungen von 1561 und von 1592 ist ersichtlich, dass damals noch Hofkanzlei und Hofratskanzlei ident waren. Leiter dieser vereinigten Kanzlei war der Hofkanzler, dem die Hofratsordnungen von 1561 und 1588 zugleich die Funktion eines Hofratsdirektors zuweisen.

Im Verlaufe der Zeit wurden die Geheime Hofkanzlei und die Kanzlei des Hofrates voneinander getrennt; dem Hofkanzler als Leiter der Geheimen Hofkanzlei verblieb jedoch weiter die Funktion eines Direktors des Hofrates, in welchem er auch der "gelehrten Session" vorstand.

Salzburger Hofkanzler

Ebenso verhielt es sich beim Amt des Hofkanzlers im Erzbistum Salzburg.

Im Mittelalter wurde das Amt des Hofkanzlers zumeist vom Bischof von Chiemsee bekleidet.

Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, z.B. als Lehenpropst, Hofrat oder Geheimer Rat.

Nicht selten wurden sie auch in die Salzburger Landstände aufgenommen.

Das Amt des Hofkanzlers existierte bis 1806, bis zum erstmaligen Anschluss des Herzogtums Salzburg an das Kaisertum Österreich.

Einzelne Amtsträger

Die Geheime Hofkanzlei

Die Geheime Hofkanzlei war unter Erzbischof Hieronymus Graf Colloredo die Zentralstelle der gesamten Regierungsgeschäfte. Hier wurden unter der Leitung des Hofkanzlers geheime Staats- und Kabinettsgeschäfte (vor allem Reichs- und Kreisangelegenheiten) erledigt und jene Expeditionen ausgefertigt, denen eine unmittelbare landesfürstliche Entschließung zu Grunde lag.

Hier trafen sämtliche Protokolle und besonderen Vorträge der Landesstellen ein, wurden vom Hofkanzler begutachtet, vom Fürsterzbischof selbst durchgearbeitet und schließlich nach seinen Anweisungen in der Hofkanzlei erledigt.

Im Jahre 1799 gab Colloredo durch eine Dienstordnung für die Geheime Hofkanzlei dieser eine neue innere Verfassung:

Die Geheime Hofkanzlei war demnach geteilt in das Departement für auswärtige und das Departement für inländische Angelegenheiten.

Seit der Neuordnung der Verwaltung im Jahr 1799 waren ihre Geschäfte unter anderem:

  • alle Reichs- und Kriegssachen, Jurisdiktionsstreitigkeiten mit den benachbarten Staaten und damit verbundene Reichsgerichtsprozesse, Verhandlungen mit dem kaiserlichen und dem Reichs-Generalkommando, die dahin gehörigen hofkriegsrätlichen Sachen und die geistliche Gerichtsbarkeit in nachbarlichen Staaten.
  • alle Geschäfte, die die Administration des Landes betrafen.

Das Departement für inländische Angelegenheiten hatte den stärkeren Geschäftsanfall. Ein Hofsekretär versah zugleich das Amt eines Zensors; für die Korrespondenz in der lateinischen, der italienischen, der deutschen und der französischen Sprache war je ein eigener Hofsekretär vorhanden.

Siehe auch

Quellen

Zur Organisation der geheimen Hofkanzlei:

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Kanzler und ab diesem Jahr Lehenpropst laut Koch-Sternfeld, aaO
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 Josef Karl Mayr: Geschichte der salzburgischen Zentralbehörden von der Mitte des 13. bis ans Ende des 16. Jahrhunderts. Dritter Teil bis ans Ende des 16. Jahrhunderts, S. 1 ff (S. 39).
  3. Koch-Sternfeld, aaO
  4. Laut Koch-Sternfeld aaO war Sprenger Kanzler und war er Lehenpropst zwischen Camerlohr und Staudacher von Wispach, so dass man auch den Zeitraum 1675-1681 mit genügender Wahrscheinlichkeit annehmen kann.
  5. Laut Koch-Sternfeld, aaO, Kanzler unter Franz Anton Fürst Harrach.