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Er überwacht die Geschäftsführung der Abteilungen dieses Amtes und sorgt für die Einheitlichkeit ihrer Amtsführung. Dazu kann er – unter Beobachtung des den Mitgliedern der Landesregierung zustehenden Wirkungskreises – bestimmte Geschäftsstücke seiner Genehmigung vorbehalten oder bestimmte Geschäfte mit Zustimmung des Landeshauptmannes ganz an sich ziehen.
 
Er überwacht die Geschäftsführung der Abteilungen dieses Amtes und sorgt für die Einheitlichkeit ihrer Amtsführung. Dazu kann er – unter Beobachtung des den Mitgliedern der Landesregierung zustehenden Wirkungskreises – bestimmte Geschäftsstücke seiner Genehmigung vorbehalten oder bestimmte Geschäfte mit Zustimmung des Landeshauptmannes ganz an sich ziehen.
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Dem Landesamtsdirektor untersteht im Amt der Landesregierung die [[Landesamtsdirektion]]. Deren Wirkungsbereich umfasst nicht nur Angelegenheiten des inneren Dienstes, sondern auch andere wichtige Bereiche, etwa den [[Legislativ- und Verfassungsdienst]].  
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Dem Landesamtsdirektor untersteht im Amt der Landesregierung die Landesamtsdirektion. Deren Wirkungsbereich umfasst nicht nur Angelegenheiten des inneren Dienstes, sondern auch andere wichtige Bereiche, etwa den [[Legislativ- und Verfassungsdienst]].  
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Der Landesamtsdirektor wird von der [[Landesregierung]] mit Zustimmung der Bundesregierung aus der Reihe der rechtskundigen Verwaltungsbeamten des Landes ernannt.  
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Der Landesamtsdirektor wird von der [[Landesregierung]] mit Zustimmung der Bundesregierung aus der Reihe der rechtskundigen Verwaltungsbeamten des Landes ernannt.
    
== Amtsinhaber ==
 
== Amtsinhaber ==