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[[Datei:Residenzplatz Filialkirche zum hl Michael Salzburg im Winter um 1938.jpg|thumb|Bildmitte der Michaelsbogen, 1938.]]
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[[Datei:Österreichische Kunst 1930 Heft 9 Seite 14.jpg|thumb|Der runde Torbogen rechts in den beiden Bildern ist der Michaelsbogen.]]
 
Der '''Michaelsbogen''' ist ein Durchgang in der [[Salzburger Altstadt]] zwischen der dem heutigen Gebäude der [[Salzburger Landes-Hypothekenbank AG]] und der [[Filialkirche zum hl. Michael]] vom [[Waagplatz]] zum [[Residenzplatz]].
 
Der '''Michaelsbogen''' ist ein Durchgang in der [[Salzburger Altstadt]] zwischen der dem heutigen Gebäude der [[Salzburger Landes-Hypothekenbank AG]] und der [[Filialkirche zum hl. Michael]] vom [[Waagplatz]] zum [[Residenzplatz]].
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1818 15. Juni Rekurs Koblers an die k.k. Hohe Landesregierung in Linz in puncto Servitutio viae
 
1818 15. Juni Rekurs Koblers an die k.k. Hohe Landesregierung in Linz in puncto Servitutio viae
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1818 10. Juli Seraphin Kobler e.h. an das k.k. Stadt- und Landrecht um Kostenliquidirung und deren Vergütung. Beilage: Verzeichniß der Reserviten und Auslagen in Sachen Seraphin Kobler et Cons. gegen Wolfgang Mayr Schiffwirth, pct. Servitut. viae. 1813 - 1818. Ges. 231. f. 59. xr. [Die Unkosten für den Rechsstreit sollen Seraphin Kobler ersetzt werden. Das ist aber offenbar nie geschehen.]
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1818 10. Juli Seraphin Kobler e.h. an das k.k. Stadt- und Landrecht um Kostenliquidirung und deren Vergütung. Beilage: Verzeichniß der Reserviten und Auslagen in Sachen Seraphin Kobler et Cons. gegen Wolfgang Mayr Schiffwirth, pct. Servitut. viae. 1813–1818. Ges. 231. f. 59. xr. [Die Unkosten für den Rechsstreit sollen Seraphin Kobler ersetzt werden. Das ist aber offenbar nie geschehen.]
    
1818 2. September K.K. Kreisamt Salzburg macht das Kreisamt Dekret vom 18. August, Zl. 6327 ersichtlich: Aus Polizeirücksichten soll der Michaelsbogen fernerhin gesperrt bleiben, Rekurs von Seraphin Kobler vom 15. Juni 1818 ist zu verwerfen: / 1. Bei Offenhalten müsste ein bleibender Polizeiposten dort aufgestellt werden / 2. Durchgang ist weder für das allgemeine, noch insbesondere für die Rekurrenten erforderlich, oder kann besonders nutzen, indem der Durchgang durch das dicht neben an anstoßende Thor des Gasthofes im Schiff ohnehin offen ist, und für die fahrenden und reitenden der Weg um das Gebäude der Michaelskirche statt durch den Michaelsbogen kaum 50 Schritte beträgt. / 3. Bei gleichzeitigem Fahren od. Reiten zusammen mit Fußgängern ist Gefahr eines Unfalles ''besorglich'', auch ''in Beziehung auf Unterschleif für Sittenloses Gesindel'' soll Bogen gesperrt sein. / 4. Der im Akt vorliegende Situationsplan [fehlt!] zeigt ''unleugbar, daß weder für das allgemeine, noch für das prifat Intereße etwas genommen würde, wenn man durch den Michaelsbogen, statt durch das Schiff Gastgebs Haus oder um die Michaels Kirche auf den Waagplatz gelangt, von der anderen Seite aber ohnehin der Zugang zum Waagplatz durch die Judengasse offen ist; so scheint einzig der Gewerkswider des Bräuers Seraphin Kobler die Triebfeder dieses Rekurses zu seyn, weil dieser Rückwärts des Waagplatzes auch eine Gastgebs Gerechtigkeit besitzet, und dem Gastgeb im Schiff die Benutzung des Michaelbogens zur Unterbringung der Wagen entziehen möchte'' […].
 
1818 2. September K.K. Kreisamt Salzburg macht das Kreisamt Dekret vom 18. August, Zl. 6327 ersichtlich: Aus Polizeirücksichten soll der Michaelsbogen fernerhin gesperrt bleiben, Rekurs von Seraphin Kobler vom 15. Juni 1818 ist zu verwerfen: / 1. Bei Offenhalten müsste ein bleibender Polizeiposten dort aufgestellt werden / 2. Durchgang ist weder für das allgemeine, noch insbesondere für die Rekurrenten erforderlich, oder kann besonders nutzen, indem der Durchgang durch das dicht neben an anstoßende Thor des Gasthofes im Schiff ohnehin offen ist, und für die fahrenden und reitenden der Weg um das Gebäude der Michaelskirche statt durch den Michaelsbogen kaum 50 Schritte beträgt. / 3. Bei gleichzeitigem Fahren od. Reiten zusammen mit Fußgängern ist Gefahr eines Unfalles ''besorglich'', auch ''in Beziehung auf Unterschleif für Sittenloses Gesindel'' soll Bogen gesperrt sein. / 4. Der im Akt vorliegende Situationsplan [fehlt!] zeigt ''unleugbar, daß weder für das allgemeine, noch für das prifat Intereße etwas genommen würde, wenn man durch den Michaelsbogen, statt durch das Schiff Gastgebs Haus oder um die Michaels Kirche auf den Waagplatz gelangt, von der anderen Seite aber ohnehin der Zugang zum Waagplatz durch die Judengasse offen ist; so scheint einzig der Gewerkswider des Bräuers Seraphin Kobler die Triebfeder dieses Rekurses zu seyn, weil dieser Rückwärts des Waagplatzes auch eine Gastgebs Gerechtigkeit besitzet, und dem Gastgeb im Schiff die Benutzung des Michaelbogens zur Unterbringung der Wagen entziehen möchte'' […].
    
1818 19. September Seraphin Kobler an Seine Majestät. Recurriren allunterthänigst […]
 
1818 19. September Seraphin Kobler an Seine Majestät. Recurriren allunterthänigst […]
''Euer Mayestät'' […] ''Der Michaels Bogen ware von jeher zum fahren, reuten und gehen offen, wie die Salzburgischen Geschichtschreiber und die vorhandenen Grundrisse der Stadt Salzburg bewehren, und im Lauf des Rechtstreits erwiesen worden ist, und so wurde durchgefahren, geritten und gegangen, bis der Schiffwirth Wolfgang Mayer, auf dessen Grund und Boden der Michaels Bogen stehet, dagegen Einwendungen machte, und veranlaßte, daß das damalig königliche Bayrische Polizey-Kommissariat die Sperrung dieses Michaels Bogen verordnete. '' […] ''Unterzeichnete nach drey für sie erflossene Urtheile zurückgesetzt in ihren Gewerben, gekränkt in ihren Eigenthum durch Sperrung'' [… und] ''zum Spott der ganzen Stadt'' […] ''. Unterzeichnete verlöhren an ihrem Eigenthum, welches sie rücksichtlich des leichteren Verkehrs theuerer pachten, und der sachfällige Schifswirth gewönne durch Benutzung eines Raums an seinem Eigenthum'' […] ''. Beruhigt sind Unterzeichnete, daß so was von Euer Mayestät nicht gebilligt werden könne, vielmehr vertrauen sie Ehrfurchtvoll in die Allerhöchst Landesväterliche Fürsorge für die Bequemlichkeit des ganzen Publikums, für den Vortheil der Unterzeichneten bey ihren Häußern und Gewerben'' […] ''und bitten recurrendo allerunterthänigst'' […] ''die Öffnung des Michaels Bogens'' […] ''zu befehlen'' […] ''19. 7b. 818'' [19. September 1818]: ''Seraphin Kobler / Jakob Koller / Christian Pauernfeind'' [[Paurnfeind]] ''/ Karl Wührer / Nikolaus Erlacher / Anton Ballauf / Peter Paul Weikl<ref>Vater des [[Georg Weickl]], [[Gasthof zum Mohren]], Judengasse Nr. 9</ref>''.<ref>Archiv der Stadt Salzburg (AStS), Pezolt Akten (Nachlass [[Georg Pezolt]]) 217 1/2, 1818 19. September. Text nach einer "Copie", Wien 19. September 1818. Dank an [[Walter Schlegel]], Salzburg, für diesen Hinweis und für die Übertragung der Akte.</ref>
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''Euer Mayestät'' […] ''Der Michaels Bogen ware von jeher zum fahren, reuten und gehen offen, wie die Salzburgischen Geschichtschreiber und die vorhandenen Grundrisse der Stadt Salzburg bewehren, und im Lauf des Rechtstreits erwiesen worden ist, und so wurde durchgefahren, geritten und gegangen, bis der Schiffwirth Wolfgang Mayer, auf dessen Grund und Boden der Michaels Bogen stehet, dagegen Einwendungen machte, und veranlaßte, daß das damalig königliche Bayrische Polizey-Kommissariat die Sperrung dieses Michaels Bogen verordnete. '' […] ''Unterzeichnete nach drey für sie erflossene Urtheile zurückgesetzt in ihren Gewerben, gekränkt in ihren Eigenthum durch Sperrung'' [… und] ''zum Spott der ganzen Stadt'' […] ''. Unterzeichnete verlöhren an ihrem Eigenthum, welches sie rücksichtlich des leichteren Verkehrs theuerer pachten, und der sachfällige Schifswirth gewönne durch Benutzung eines Raums an seinem Eigenthum'' […] ''. Beruhigt sind Unterzeichnete, daß so was von Euer Mayestät nicht gebilligt werden könne, vielmehr vertrauen sie Ehrfurchtvoll in die Allerhöchst Landesväterliche Fürsorge für die Bequemlichkeit des ganzen Publikums, für den Vortheil der Unterzeichneten bey ihren Häußern und Gewerben'' […] ''und bitten recurrendo allerunterthänigst'' […] ''die Öffnung des Michaels Bogens'' […] ''zu befehlen'' […] ''19. 7b. 818'' [19. September 1818]: ''Seraphin Kobler / Jakob Koller / Christian Pauernfeind'' [[Paurnfeind]] ''/ Karl Wührer / Nikolaus Erlacher / Anton Ballauf / Peter Paul Weikl<ref>Vater des [[Georg Weickl]], [[Gasthof zum Mohren]], Judengasse Nr. 9</ref>''.<ref>Archiv der Stadt Salzburg (AStS), Pezolt Akten (Nachlass [[Georg Pezolt]]) 217 1/2, 1818 19. September. Text nach einer "Copie", Wien 19. September 1818. Dank an Walter Schlegel, Salzburg, für diesen Hinweis und für die Übertragung der Akte.</ref>
 
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[[Kategorie:Stadt Salzburg]]
 
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[[Kategorie:Altstadt]]
 
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[[Kategorie:Tor]]