| − | '''1815''' 19. Februar: 12 Bürger, darunter Spath, Würstl, Caspar Freysauf [ [[ Caspar Freysauf'sche Handlung]], Waagplatz Nr. 2, Anm.], Anton Reiffenstull, Joh. Nep. Rierdorffer, Anton Reiter, Franz Xaver Heller, Gall, Aichinger, Schmid. / an Königlich baier. Stadtgericht: Es ist uns zu vernehmen gekommen, daß dem Hr. Wolfgang Mayr bürgerl. Gastgeb zum Goldenen Schiff die ihm von dem königl. Polizeykommissariat aufgetragenen gänzlichen Sperrung des ihm eigtenthümlich angehörigen Michaelsbogen erschwert werden will. Wir erklären uns daher als nächste Adjozenten gehorsam, daß wir nicht nur allein gegen die polizeyämtliche Verfügung nicht das geringste einzuwenden haben, sondern vielmehr es selbst unsern Wunsche aus der wesentl. Ursache entspreche, weil dadurch die unter diesem Bogen bestandene ausserordentliche Unreinlichkeit, die größtentheils sogar das Durchgehen zu allen Zeiten verabscheuend machten, beseitiget, und vorzüglich die unter selben zu Nachtszeit vielfältig verübte Unsittlichkeiten und gegebenen Aergerniße aufgehoben wurden. Überdieß bestättigen wir hirmit, daß wir in keinem Falle ein vermeintliches Dienstbarkeits Recht rücksichtl. des Durchgehens, Reiten und Fahren, welches ohne hin niemals bestand, in Anspruch nehmen wollen, oder können. Ersessene Dienstbarkeit für die Gewerbetreibenden in der Judengasse. | + | '''1815''' 19. Februar: 12 Bürger, darunter Spath, Würstl, Caspar Freysauf [ [[Caspar Freysauf'sche Handlung]], Waagplatz Nr. 2, Anm.], Anton Reiffenstull, Joh. Nep. Rierdorffer, Anton Reiter, Franz Xaver Heller, Gall, Aichinger, Schmid. / an Königlich baier. Stadtgericht: Es ist uns zu vernehmen gekommen, daß dem Hr. Wolfgang Mayr bürgerl. Gastgeb zum Goldenen Schiff die ihm von dem königl. Polizeykommissariat aufgetragenen gänzlichen Sperrung des ihm eigtenthümlich angehörigen Michaelsbogen erschwert werden will. Wir erklären uns daher als nächste Adjozenten gehorsam, daß wir nicht nur allein gegen die polizeyämtliche Verfügung nicht das geringste einzuwenden haben, sondern vielmehr es selbst unsern Wunsche aus der wesentl. Ursache entspreche, weil dadurch die unter diesem Bogen bestandene ausserordentliche Unreinlichkeit, die größtentheils sogar das Durchgehen zu allen Zeiten verabscheuend machten, beseitiget, und vorzüglich die unter selben zu Nachtszeit vielfältig verübte Unsittlichkeiten und gegebenen Aergerniße aufgehoben wurden. Überdieß bestättigen wir hirmit, daß wir in keinem Falle ein vermeintliches Dienstbarkeits Recht rücksichtl. des Durchgehens, Reiten und Fahren, welches ohne hin niemals bestand, in Anspruch nehmen wollen, oder können. Ersessene Dienstbarkeit für die Gewerbetreibenden in der Judengasse. |
| | 1815 3. Dezember München an das General Commissariat des Salzachkreises: 1. Weg durch den Bogen durchaus entbehrlich, Sperrung wird zugelassen, bis neue Gründe polizeilicher Sicherheit und Ordnung die gänzliche Sperre des Durchgangs gebieten. / 2. Als solcher Grund kann der bisherige Missbrauch nicht angesehen werden. / a) Die Unsittlichkeit kann durch die nächtliche Sperre verhindert werden / b) Die Unreinlichkeit durch Verbot und poliz. Aufsicht gesteuert / 3. Für den Fall eines gütlichen Überinkommens oder im Rechtsverfahren das Offenhalten des Bogens bestimmt würde, hätte Seraphin Kobler und Consorten ihrem Angebot gemäß den Bogen jeweils nachts zu sperren u. ihn täglich zu säubern; eine mehrfache Nachlässigkeit hätte die totale Sperre des Bogens zur Folge. | | 1815 3. Dezember München an das General Commissariat des Salzachkreises: 1. Weg durch den Bogen durchaus entbehrlich, Sperrung wird zugelassen, bis neue Gründe polizeilicher Sicherheit und Ordnung die gänzliche Sperre des Durchgangs gebieten. / 2. Als solcher Grund kann der bisherige Missbrauch nicht angesehen werden. / a) Die Unsittlichkeit kann durch die nächtliche Sperre verhindert werden / b) Die Unreinlichkeit durch Verbot und poliz. Aufsicht gesteuert / 3. Für den Fall eines gütlichen Überinkommens oder im Rechtsverfahren das Offenhalten des Bogens bestimmt würde, hätte Seraphin Kobler und Consorten ihrem Angebot gemäß den Bogen jeweils nachts zu sperren u. ihn täglich zu säubern; eine mehrfache Nachlässigkeit hätte die totale Sperre des Bogens zur Folge. |