Rasenmähen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt)
 
K (Textersetzung - „Gesellschaftliches“ durch „Gesellschaft“)
 
Zeile 11: Zeile 11:
 
* [[Salzburger Fenster]], 8. November 2011
 
* [[Salzburger Fenster]], 8. November 2011
  
[[Kategorie:Gesellschaftliches]]
+
[[Kategorie:Gesellschaft]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 16. März 2016, 09:42 Uhr

Das Rasenmähen ist im Bundesland Salzburg gesetzlich geregelt.

Allgemeines

Rasenmähen ist nur während folgender Zeiten erlaubt:

  • wochentags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • sonntags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Für öffentliche Grundstücke und im im öffentlichen Interesse wurde jedoch eine Ausnahme gebastelt.

Quelle