Großgrundbesitzer: Unterschied zwischen den Versionen

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* Kaltner Balthasar in Goldegg
 
* Kaltner Balthasar in Goldegg

Aktuelle Version vom 30. April 2024, 12:55 Uhr

Großgrundbesitzer bildeten nach der Landesordnung für das Herzogtum Salzburg von 1861 einen eigenen Wahlkörper. Im damaligen System der Zensuswahl waren Großgrundbesitzer bei Sitz und Stimme ungleich bevorzugt. Die einfache Landbevölkerung und Frauen konnten ihr Wahlrecht durch eine Vollmacht an Großgrundbesitzer übertragen und waren dadurch demokratisch benachteiligt.

Großgrundbesitzer 1870

Quelle