Teich und Weiher: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch weil im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] keine natürlichen - also aus verlandeten Seen entstandenen - Weiher bekannt sind, ist es wichtig, sich im [[ | Auch weil im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] keine natürlichen - also aus verlandeten Seen entstandenen - Weiher bekannt sind, ist es wichtig, sich im [[SALZBURGWIKI]] den maßgeblichen drei neueren Definitionen anzuschließen: | ||
*der Definition des Österreichischen Bundesamt für Wasserwirtschaft (2017) | *der Definition des Österreichischen Bundesamt für Wasserwirtschaft (2017) | ||
"''Der Weiher ist ein natürlich oder künstlich angelegtes perennierendes (ganzjähriges) Stillgewässer ohne lichtarme Tiefenzone, dessen Wasserstand nicht regulierbar ist''", | "''Der Weiher ist ein natürlich oder künstlich angelegtes perennierendes (ganzjähriges) Stillgewässer ohne lichtarme Tiefenzone, dessen Wasserstand nicht regulierbar ist''", | ||