Salzburger Volkszeitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Noch 2013 erhielt die SVZ aus dem Topf der Besonderen Presseförderung rund 650.000 Euro. Nach Änderung des Presseförderungsgesetzes sind nun aber zwölf statt sechs hauptberuflich beschäftigte Journalisten Voraussetzung, um diese Mittel zu erhalten. Für das Medienunternehmen sei es aber unmöglich, den Ausfall auszugleichen, hatte der Herausgeber nach Einstellung des Druckformats erläutert. | Noch 2013 erhielt die SVZ aus dem Topf der Besonderen Presseförderung rund 650.000 Euro. Nach Änderung des Presseförderungsgesetzes sind nun aber zwölf statt sechs hauptberuflich beschäftigte Journalisten Voraussetzung, um diese Mittel zu erhalten. Für das Medienunternehmen sei es aber unmöglich, den Ausfall auszugleichen, hatte der Herausgeber nach Einstellung des Druckformats erläutert. | ||
Am [[Landesgericht Salzburg]] wurde am [[8. August]] 2014 das Konkursverfahren über das Vermögen der "Salzburger | Am [[Landesgericht Salzburg]] wurde am [[8. August]] 2014 das Konkursverfahren über das Vermögen der "Salzburger Volkszeitung" eröffnet. Schulden in der Höhe von 2,5 Mio. Euro steht ein Aktivvermögen von rund 220.000 Euro gegenüber. Am [[28. Dezember]] [[2020]] wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben.<ref>[[Salzburger Wirtschaft (Zeitung)|Salzburger Wirtschaft]], Ausgabe vom 15. Jänner 2021, Seite 39</ref> | ||
=== Presseförderung geändert === | === Presseförderung geändert === | ||