Bayerisch Gmain: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahr [[1851]] wurde der so genannte "Hallthurmer Spitz", ein Gelände, das zu Österreich gehörte, an Bayern abgetreten. Die Straße von Reichenhall über den [[Pass Hallthurm]] nach [[Berchtesgaden]] verlief nun ausschließlich über bayerisches Gebiet. Drei bisher österreichische Anwesen wurden dabei nach der bayerischen Gmain eingemeindet. Im Gegenzug trat Bayern einen Gebietsstreifen bei [[Marzoll]] an Österreich ab. Dadurch verlief die Straße von Großgmain nach Salzburg nur noch auf österreichischem Territorium. Gleichzeitig wurde im Bereich des Grenzübergangs [[Hangendenstein-Pass]] bei [[Marktschellenberg]] eine Grenzbereinigung durchgeführt. | Im Jahr [[1851]] wurde der so genannte "Hallthurmer Spitz", ein Gelände, das zu Österreich gehörte, an Bayern abgetreten. Die Straße von Reichenhall über den [[Pass Hallthurm]] nach [[Berchtesgaden]] verlief nun ausschließlich über bayerisches Gebiet. Drei bisher österreichische Anwesen wurden dabei nach der bayerischen Gmain [[Eingemeindungen|eingemeindet]]. Im Gegenzug trat Bayern einen Gebietsstreifen bei [[Marzoll]] an Österreich ab. Dadurch verlief die Straße von Großgmain nach Salzburg nur noch auf österreichischem Territorium. Gleichzeitig wurde im Bereich des Grenzübergangs [[Hangendenstein-Pass]] bei [[Marktschellenberg]] eine Grenzbereinigung durchgeführt. | ||
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