Parken: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Kurzparkzonen === | === Kurzparkzonen === | ||
Die [[Stadt Salzburg]] hat [[1990]] eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und | Die [[Stadt Salzburg]] hat [[1990]] eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr Gebühren zu entrichten, die zulässige maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Am Samstag von 09.00 bis 16.00 Uhr fallen keine Gebühren an, die Kurzparkzone gilt allerdings trotzdem. Neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gibt es auch gebührenfreie Kurzparkzonen. Im Stadtgebiet stehen etwa 5 660 Parkplätze zur Verfügung. | ||
Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomatkarte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg. | Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomatkarte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg. | ||