| − | Der Legislativ- und Verfassungsdienst begann eher unscheinbar als in der Landesamtsdirektion – die schon zuvor für die "Legislative“ zuständig gewesen war – eingerichtetes "Legislatives Referat“ im Jahr 1972. Dessen Leitung wurde Dr. [[Herfrid Hueber]] anvertraut. Später wurde er unter der Bezeichnung "Legislativ- und Verfassungsdienst“ als Unterabteilung (in der Folge umbenannt in "Fachabteilung“) installiert, innerhalb deren zwei Referate eingerichtet wurden: "Legislativangelegenheiten“ (Leiter: Dr. [[Ferdinand Faber]]) und "Verfassungs-, Föderalismus- und Integrationsangelegenheiten“ (Leiter: Dr. [[Eduard Paulus]]). Im Jahr 1988, als Dr. Herfrid Hueber zum Landesamtsdirektor aufgestiegen war, folgte ihm Dr. Ferdinand Faber als Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes nach und ist dies auch noch jetzt. | + | Der Legislativ- und Verfassungsdienst begann eher unscheinbar als in der Landesamtsdirektion – die schon zuvor für die "Legislative" zuständig gewesen war – eingerichtetes "Legislatives Referat" im Jahr 1972. Dessen Leitung wurde Dr. [[Herfrid Hueber]] anvertraut. Später wurde er unter der Bezeichnung "Legislativ- und Verfassungsdienst" als Unterabteilung (in der Folge umbenannt in "Fachabteilung") installiert, innerhalb deren zwei Referate eingerichtet wurden: "Legislativangelegenheiten" (Leiter: Dr. [[Ferdinand Faber]]) und "Verfassungs-, Föderalismus- und Integrationsangelegenheiten" (Leiter: Dr. [[Eduard Paulus]]). Im Jahr 1988, als Dr. Herfrid Hueber zum Landesamtsdirektor aufgestiegen war, folgte ihm Dr. Ferdinand Faber als Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes nach und ist dies auch noch jetzt. |