Franz Christoph von Herz in Herzfeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Hofrat Dr. '''Franz Christoph von Herz in Herzfeld''' (* [[8. Oktober]] [[1712]] in der [[Stadt Salzburg]]; † [[1. Jänner]] [[1762]]), war Professor der | [[Hofrat]] Dr. '''Franz Christoph von Herz in Herzfeld''' (* [[8. Oktober]] [[1712]] in der [[Stadt Salzburg]]; † [[1. Jänner]] [[1762]]), war [[Professor]] der [[Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Universität Salzburg|Rechte]] an der | ||
==Leben und Wirken== | ==Leben und Wirken== | ||
Als Sohn des Salzburger Universitätsprofessors [[Franz Joseph von Herz in Herzfeld]] erhielt er seine Ausbildung in seiner Geburtsstadt, wurde [[1734]] von der juristischen Fakultät geprüft und praktizierte dann einige Zeit in Wien und Graz. Nach seiner Rückkehr wurde er [[1736]] zum salzburgischen wirklichen [[ | Als Sohn des Salzburger Universitätsprofessors [[Franz Joseph von Herz in Herzfeld]] erhielt er seine Ausbildung in seiner Geburtsstadt, wurde [[1734]] von der juristischen Fakultät geprüft und praktizierte dann einige Zeit in Wien und Graz. Nach seiner Rückkehr wurde er [[1736]] zum salzburgischen wirklichen Hofrat ernannt. [[1738]], als sein Vater († 8. November [[1739]]) schon kränklich war, erhielt er an der Universität Salzburg eine außerordentliche juristische Lehrstelle, erwarb das Doktorat und übernahm nach dem Tode des Vaters das ordentliche Lehramt der Institutionen. | ||
Er war der erste, der an der Universität Salzburg ein ''Collegium practicum'' in deutscher Sprache abhielt. | Er war der erste, der an der Universität Salzburg ein ''Collegium practicum'' in deutscher Sprache abhielt. | ||