Straße: Unterschied zwischen den Versionen

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* Privatstraßen (die wiederum in Straßen mit öffentlichem Verkehr und Straßen ohne öffentlichen Verkehr eingeteilt werden).
 
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Version vom 24. Februar 2023, 20:57 Uhr

Eine Straße ist ein landgebundenes Verkehrsbauwerk, das als Grundlage für Fahrzeuge vorwiegend dem Transport von deren Nutzlasten von einem Ort zum anderen dient.

Allgemeines

Zu den Straßen gehören daher (insbesondere nach dem Straßenbegriff des Salzburger Landesstraßengesetzes) namentlich

  • auch Plätze, die Teile des Straßennetzes sind,
  • nach Umständen aber auch als "Gasse“, "Weg“, "Kai“ udgl. bezeichnete Verkehrsflächen.

Einteilung

Im Land Salzburg werden die Straßen nach ihren Erhaltern eingeteilt in

  • Bundesstraßen – das sind Straßen, die vom Bund erhalten werden –,
  • Landesstraßen – das sind Straßen, die vom Land (Salzburg) erhalten werden –,
  • Gemeindestraßen – das sind Straßen, die von der jeweiligen Gemeinde erhalten werden –,
  • öffentliche Interessentenstraßen wie beispielsweise Güterwege – das sind Straßen, die von Straßengenossenschaften (einschließlich Weggenossenschaften) erhalten werden – und
  • Privatstraßen (die wiederum in Straßen mit öffentlichem Verkehr und Straßen ohne öffentlichen Verkehr eingeteilt werden).

Näheres ergibt sich aus den Artikeln "Bundesstraße“, "Landesstraße“ und "Straßen der Gemeinden des Landes Salzburg“. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund ihrer Funktion noch die Kategorien der Ausflugsstraßen sowie der Mautstraßen.

Weiterführend

Für Informationen zum Thema Straße, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.

Quellen