Urbaramt: Unterschied zwischen den Versionen
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In den Urbarämtern des Erzstiftes Salzburg wurden das jeweilige Urbarium, kurz Urbar, das örtliche Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen, also das Grund-, Hypotheken- und Grundsteuerbuch, aufbewahrt und die Einhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen überwacht. Urbarämter, teils auch Kellenamt genannt ([[Stuhlfelden]]), unterstanden Urbarpröbsten. | In den Urbarämtern des Erzstiftes Salzburg wurden das jeweilige Urbarium, kurz Urbar, das örtliche Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen, also das Grund-, Hypotheken- und Grundsteuerbuch, aufbewahrt und die Einhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen überwacht. Urbarämter, teils auch Kellenamt genannt ([[Stuhlfelden]]), unterstanden Urbarpröbsten. | ||
Urbarämter waren dort, wo es ein [[Vizedomamt]] gab, diesem nachgeordnet. | |||
Urbarämter waren dort, wo es ein [[Vizedomamt | |||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
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[[Kategorie:Geschichte]] | [[Kategorie:Geschichte]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||