Wild: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bezeichnung '''Wild''' wird im [[Bundesland Salzburg]] einerseits für jagdbare Tiere unter den Wildtieren und andererseits für Wildgerichte verwendet.  
 
Die Bezeichnung '''Wild''' wird im [[Bundesland Salzburg]] einerseits für jagdbare Tiere unter den Wildtieren und andererseits für Wildgerichte verwendet.  
 
==Jagdbare Wildtiere==
 
==Jagdbare Wildtiere==
Zu den [[Jagd]]baren Wildtieren zählen im [[Bundesland Salzburg]] [[Rotwild]], [[Rehwild]], [[Steinwild]] wie [[Gämse]] und [[Steinbock]], [[Wildschwein]], [[Feldhase]], [Marder]], [[Fuchs]],  [[Dachs]], [[Murmeltier]], [[Wildente]] u.a.m.
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Zu den [[Jagd]]baren Wildtieren zählen im [[Bundesland Salzburg]] [[Rotwild]], [[Rehwild]], [[Steinwild]] wie [[Gämse]] und [[Steinbock]], [[Wildschwein]], [[Feldhase]], [[Marder]], [[Fuchs]],  [[Dachs]], [[Murmeltier]], [[Wildente]] u.a.m.
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==Nicht jagdbare Wildtiere==
 
==Nicht jagdbare Wildtiere==
 
Nicht jagdbare Wildtiere sind einerseits Wildtiere, die über das ganze Jahr streng geschützt sind und andererseits Wildtiere, die aus zeitlichen oder aus Standortgründen nicht jagdbar sind. Aber auch Singvögel oder Kleinsäuger wie Mäuse zählen zu den nicht jagdbaren Tieren.
 
Nicht jagdbare Wildtiere sind einerseits Wildtiere, die über das ganze Jahr streng geschützt sind und andererseits Wildtiere, die aus zeitlichen oder aus Standortgründen nicht jagdbar sind. Aber auch Singvögel oder Kleinsäuger wie Mäuse zählen zu den nicht jagdbaren Tieren.

Version vom 15. Mai 2011, 12:51 Uhr

Die Bezeichnung Wild wird im Bundesland Salzburg einerseits für jagdbare Tiere unter den Wildtieren und andererseits für Wildgerichte verwendet.

Jagdbare Wildtiere

Zu den Jagdbaren Wildtieren zählen im Bundesland Salzburg Rotwild, Rehwild, Steinwild wie Gämse und Steinbock, Wildschwein, Feldhase, Marder, Fuchs, Dachs, Murmeltier, Wildente u.a.m.

Nicht jagdbare Wildtiere

Nicht jagdbare Wildtiere sind einerseits Wildtiere, die über das ganze Jahr streng geschützt sind und andererseits Wildtiere, die aus zeitlichen oder aus Standortgründen nicht jagdbar sind. Aber auch Singvögel oder Kleinsäuger wie Mäuse zählen zu den nicht jagdbaren Tieren.

Ganzjährig geschützte Wildtiere

Zu den ganzjährig geschützten Wildtieren gehören u.a. Fischotter, Biber, Wildkatze, Wolf, Luchs, Bär, Adler, Falke und Geier.

Wild als Synonym für Wildgerichte

Der Begriff Wild steht außer für jagdbare Wildtiere auch für Gerichte, die aus Wildfleisch zubereitet werden. Auf den heimischen Speisezetteln der im Herbst veranstalteten Wildwochen werden üblicherweise Hase, Rehwild, Rotwild, Gämse, Wildschwein und Wildente angeboten.

Quellen