Emigrationspatent: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Emigrationspatent, das von Hofkanzler Cristiani verfasst und am [[31. Oktober]] [[1731]] von ihm und Erzbischof [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] unterzeichnet wurde, wird zunächst alles geschildert, was bis zur Verhaftung der protestantischen Rädelsführer geschehen ist. | Im Emigrationspatent, das von Hofkanzler Cristiani verfasst und am [[31. Oktober]] [[1731]] von ihm und Erzbischof [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] unterzeichnet wurde, wird zunächst alles geschildert, was bis zur Verhaftung der protestantischen Rädelsführer geschehen ist. | ||
Besonders wird darin auf die Versammlung der Protestanten am 5. August in [[Schwarzach]] eingegangen. | Besonders wird darin auf die Versammlung der Protestanten am 5. August 1731 in [[Schwarzach]] eingegangen. | ||
Sodann wird die Absicht, alles Protestantische „von der Wurzel auß zu vertilgen“ bekundet und die Emigration der Protestanten verfügt. | Sodann wird die Absicht, alles Protestantische „von der Wurzel auß zu vertilgen“ bekundet und die Emigration der Protestanten verfügt. | ||