Das bedeutet, dass die Mitglieder des Senats ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein müssen. Zum Senatsmitglied wird man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. | Das bedeutet, dass die Mitglieder des Senats ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein müssen. Zum Senatsmitglied wird man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. |