Bezirksgericht Tamsweg: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Bezirksgericht Tamsweg wird [[1790]] als landesfürstliches [[Pfleggericht]] erwähnt. Ab [[1850]] trägt es den Titel "Bezirksgericht". Es war mehr als 200 Jahre in der [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] untergebracht, deren Gebäude im [[17. Jahrhundert]] erbaut worden war und zuerst als Kapuzinerkloster gedient hatte. | Das Bezirksgericht Tamsweg wird [[1790]] als landesfürstliches [[Pfleggericht]] erwähnt. Ab [[1850]] trägt es den Titel "Bezirksgericht". Es war mehr als 200 Jahre in der [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] untergebracht, deren Gebäude im [[17. Jahrhundert]] erbaut worden war und zuerst als Kapuzinerkloster gedient hatte. | ||
Vor 1790 gab es im [[Lungau]] das Marktgericht Tamsweg als 1. Instanz und das [[Pfleggericht Moosham]] als 2. Instanz für alle gerichtlichen Belange. Dann entstand das [[ | Vor 1790 gab es im [[Lungau]] das Marktgericht Tamsweg als 1. Instanz und das [[Pfleggericht Moosham]] als 2. Instanz für alle gerichtlichen Belange. Dann entstand das [[Pfleggericht St. Michael]], das gemeinsam mit Tamsweg 1850 in ein Bezirksgericht umgewandelt wurde. Am [[1. Februar]] [[1962]] wurde das [[Bezirksgericht St. Michael im Lungau]] aufgelassen und sein Sprengel dem Bezirksgericht Tamsweg zugewiesen. | ||
Am [[15. Dezember]] [[1995]] übersiedelte das Bezirksgericht Tamsweg in das bestehende Gebäude in der Gartengasse nahe dem Marktplatz. | Am [[15. Dezember]] [[1995]] übersiedelte das Bezirksgericht Tamsweg in das bestehende Gebäude in der Gartengasse nahe dem Marktplatz. | ||