Salzburger Erbämter: Unterschied zwischen den Versionen
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Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: [http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm Die Herren von Wispeck,] in: [Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S. 270.</ref> | Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: [http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm Die Herren von Wispeck,] in: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S. 270.</ref> | ||
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. | Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. | ||
Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " /> | Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " /> | ||
Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie | Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.<ref name= " HRS " /> | ||
==Andere Erbämter== | ==Andere Erbämter== | ||