Salzburger Erbämter: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''Erbschenk''' (seit [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg]] im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich) | * '''Erbschenk''' (seit [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg]] im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich) | ||
* '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich) | * '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich) | ||
* '''Erbtruchsess''' (bis [[ | * '''Erbtruchsess''' (bis [[1584]] von den [[Wispeck]], dann den [[Kuen-Belasy]], im [[18. Jahrhundert]] von den [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] bekleidet, danach vakant) | ||
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl. | Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl. | ||
==Rechtsstellung== | ==Rechtsstellung== | ||
Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: | Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: [http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm Die Herren von Wispeck,] in: [Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S. 270.</ref> | ||
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. | Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. | ||