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| | Mit dem Gesetz vom [[25. Februar]] [[1920]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=1920&page=242&size=45 alex.onb.ac.at/RGBL. 98/1920, Seite 160 ff]</ref> wurde das Bundesgesetz über die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie kundgemacht. Diese Kammer war erstmals eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gliederte sich nun in drei Sektionen (Handel, Gewerbe und Industrie). Sie hatte nun ein durch Gesetz bestimmtes Recht auf Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, ein Beratungs- und Anhörungsrecht gegenüber den gesetzgebenden und vollziehenden Organen der Ersten Republik, sowie ein Auskunftsrecht gegenüber den freiwilligen Vereinigungen von Handel, Gewerbe und Industrie (inkl. Bergbau). Die Anzahl der Vertreter wurde entsprechend erhöht. Gleichzeitig wurde die Einrichtung des gesamtösterreichischen Kammertages festgeschrieben. Die Mandate der Kammerräte wurden durch aktives und passives Wahlrecht aus dem Kreis der selbständigen Mitglieder durch Wahlen bestimmt. Das Wahlrecht stand nun allen Unternehmen unabhängig von der Steuerleistung zu. Der Aufwand der Kammer wurde durch eine Kammerumlage getragen. | | Mit dem Gesetz vom [[25. Februar]] [[1920]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=1920&page=242&size=45 alex.onb.ac.at/RGBL. 98/1920, Seite 160 ff]</ref> wurde das Bundesgesetz über die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie kundgemacht. Diese Kammer war erstmals eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gliederte sich nun in drei Sektionen (Handel, Gewerbe und Industrie). Sie hatte nun ein durch Gesetz bestimmtes Recht auf Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, ein Beratungs- und Anhörungsrecht gegenüber den gesetzgebenden und vollziehenden Organen der Ersten Republik, sowie ein Auskunftsrecht gegenüber den freiwilligen Vereinigungen von Handel, Gewerbe und Industrie (inkl. Bergbau). Die Anzahl der Vertreter wurde entsprechend erhöht. Gleichzeitig wurde die Einrichtung des gesamtösterreichischen Kammertages festgeschrieben. Die Mandate der Kammerräte wurden durch aktives und passives Wahlrecht aus dem Kreis der selbständigen Mitglieder durch Wahlen bestimmt. Das Wahlrecht stand nun allen Unternehmen unabhängig von der Steuerleistung zu. Der Aufwand der Kammer wurde durch eine Kammerumlage getragen. |
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| − | Am [[2. Februar]] [[1938]] fand die konstituierende Hauptversammlung der [[Salzburger Handelskammer]] statt.<ref>Quelle [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19380202&query=%22Salzburger+Handelskammer%22&ref=anno-search&seite=7 ANNO], [[Salzburger Volksblatt]], Ausgabe vom 2. Februar 1938, Seite 7</ref> | + | Am [[2. Februar]] [[1938]] fand die konstituierende Hauptversammlung der [[Salzburger Handelskammer]] statt.<ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19380202&query=%22Salzburger+Handelskammer%22&ref=anno-search&seite=7 ANNO], [[Salzburger Volksblatt]], Ausgabe vom 2. Februar 1938, Seite 7</ref> |
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| | Mit Wirkung vom [[1. April]] [[1939]] traten an die Stelle der bisherigen handwerklichen Gewerbeverbände und Zünfte drei Kreishandwerkerschaften nach dem Vorbild der deutschen Innungen. <ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19390408&seite=20 ANNO], [[Salzburger Volksblatt]], 8. April 1939, Seite 20</ref> | | Mit Wirkung vom [[1. April]] [[1939]] traten an die Stelle der bisherigen handwerklichen Gewerbeverbände und Zünfte drei Kreishandwerkerschaften nach dem Vorbild der deutschen Innungen. <ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19390408&seite=20 ANNO], [[Salzburger Volksblatt]], 8. April 1939, Seite 20</ref> |
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| | Alle Kammern agieren grundsätzlich überparteilich und verwalten sich selbst. Alle fünf Jahre finden Kammerwahlen, in deren Vorfeld jedes Mal intensiv wahlgekämpft. Von den Fraktionen, die „''ein ausgeprägtes Naheverhältnis zu den politischen Parteien aufweisen''“, erklärt der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politwissenschaftler Hubert Sickinger. Jede Gruppe im Wirtschaftsparlament der WKÖ erhält den gleichen Sockelbetrag, der entsprechend dem aktuellsten Wahlergebnis aufgestockt wird. | | Alle Kammern agieren grundsätzlich überparteilich und verwalten sich selbst. Alle fünf Jahre finden Kammerwahlen, in deren Vorfeld jedes Mal intensiv wahlgekämpft. Von den Fraktionen, die „''ein ausgeprägtes Naheverhältnis zu den politischen Parteien aufweisen''“, erklärt der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politwissenschaftler Hubert Sickinger. Jede Gruppe im Wirtschaftsparlament der WKÖ erhält den gleichen Sockelbetrag, der entsprechend dem aktuellsten Wahlergebnis aufgestockt wird. |
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| − | 2017 und 2018 betrug die finanzielle Unterstützung der Wirtschaftskammer Salzburg für politiknahe Fraktionen pro Jahr € 740.000,--, die von den Kammerumlagen dafür verwendet wurden.<ref>Quelle [https://kurier.at/wirtschaft/26-kammer-millionen-fuer-politiknahe-fraktionen/400572641?fbclid=IwAR2oSCR8oJtIRJoVbCSDDODJa9GESbLKr2hykdWwdIgB8p-AgY2DHAqMAFw kurier.at] 26 Kammer-Millionen für politiknahe Fraktionen, 7. August 2019</ref> | + | 2017 und 2018 betrug die finanzielle Unterstützung der Wirtschaftskammer Salzburg für politiknahe Fraktionen pro Jahr € 740.000,--, die von den Kammerumlagen dafür verwendet wurden.<ref>[https://kurier.at/wirtschaft/26-kammer-millionen-fuer-politiknahe-fraktionen/400572641?fbclid=IwAR2oSCR8oJtIRJoVbCSDDODJa9GESbLKr2hykdWwdIgB8p-AgY2DHAqMAFw kurier.at] 26 Kammer-Millionen für politiknahe Fraktionen, 7. August 2019</ref> |
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| | === Daten === | | === Daten === |
| − | Bei der Wirtschaftskammerwahl vom [[2. März|2.]] bis [[5. März]] [[2020]] sind 38 447 Salzburger Unternehmer mit insgesamt 49 793 Wahlrechten stimmberechtigt. Da viele Unternehmen in mehreren Branchen aktiv sind und damit mehrere Gewerbeberechtigungen haben, ergibt sich eine höhere Zahl an Wahlrechten als an Mitgliedern. Die Zahl der Wahlrechte ist jedenfalls der Ausgangswert zur Berechnung der Wahlbeteiligung (2015: 45.944 Wahlrechte, Wahlbeteiligung 49,21%).<ref>Quelle [https://news.wko.at/news/salzburg/wahl2020-berechtigte-waehler.html news.wko.at], abgefragt am 13. Dezember 2019</ref> | + | Bei der Wirtschaftskammerwahl vom [[2. März|2.]] bis [[5. März]] [[2020]] sind 38 447 Salzburger Unternehmer mit insgesamt 49 793 Wahlrechten stimmberechtigt. Da viele Unternehmen in mehreren Branchen aktiv sind und damit mehrere Gewerbeberechtigungen haben, ergibt sich eine höhere Zahl an Wahlrechten als an Mitgliedern. Die Zahl der Wahlrechte ist jedenfalls der Ausgangswert zur Berechnung der Wahlbeteiligung (2015: 45.944 Wahlrechte, Wahlbeteiligung 49,21%).<ref>[https://news.wko.at/news/salzburg/wahl2020-berechtigte-waehler.html news.wko.at], abgefragt am 13. Dezember 2019</ref> |
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| | == Präsidenten == | | == Präsidenten == |