Steuern und Abgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Am [[30. März]] [[1948]] beschließt der [[Salzburger Gemeinderat]] die Einhebung einer 25-prozentigen Abgabe auf Eintrittspreise für Kinos, einer 20-prozentigen Abgabe für Sportveranstaltungen und einer Abgabe von 10 Prozent für Theatervorstellungen - die ''Lustbarkeitsabgabe''; die Sportabgabe wird nach Protesten von Sportvereinen später reduziert; | Am [[30. März]] [[1948]] beschließt der [[Salzburger Gemeinderat]] die Einhebung einer 25-prozentigen Abgabe auf Eintrittspreise für Kinos, einer 20-prozentigen Abgabe für Sportveranstaltungen und einer Abgabe von 10 Prozent für Theatervorstellungen - die ''Lustbarkeitsabgabe''; die Sportabgabe wird nach Protesten von Sportvereinen später reduziert; | ||
Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine | Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine [[Luftsteuer]] − zu entrichten; | ||
[[29. Mai]] [[1951]]: Abgabe auf Speiseeis. Die vom Gemeinderat beschlossene Abgabe wurde in der Form abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr [[1951]] einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlten. | [[29. Mai]] [[1951]]: Abgabe auf Speiseeis. Die vom Gemeinderat beschlossene Abgabe wurde in der Form abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr [[1951]] einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlten. | ||