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Im Dezember 2020 veröffentlichten der Bundesmonitoringausschuss und die Ländermonitoringorgane, die in Österreich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen überwachen, einen Schattenbericht. Darin wird auch die Salzburger Landeseinrichtung Konradinum massiv kritisiert. Der Neubau des Konradinum würde den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention völlig entgegenstehen.  
 
Im Dezember 2020 veröffentlichten der Bundesmonitoringausschuss und die Ländermonitoringorgane, die in Österreich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen überwachen, einen Schattenbericht. Darin wird auch die Salzburger Landeseinrichtung Konradinum massiv kritisiert. Der Neubau des Konradinum würde den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention völlig entgegenstehen.  
 
<ref> [https://www.monitoringausschuss.at/download/berichte/Schattenbericht-zur-List-of-Issues_final.pdf Schattenbericht 2020] </ref> Trotz dieser menschenrechtlichen Bedenken von zahlreichen Expertinnen und Experten reagiert der für das Konradinum zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl nicht auf die Kritik. Obwohl die Einrichtung nicht den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen entspricht, soll sie 2021 fertiggestellt werden.
 
<ref> [https://www.monitoringausschuss.at/download/berichte/Schattenbericht-zur-List-of-Issues_final.pdf Schattenbericht 2020] </ref> Trotz dieser menschenrechtlichen Bedenken von zahlreichen Expertinnen und Experten reagiert der für das Konradinum zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl nicht auf die Kritik. Obwohl die Einrichtung nicht den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen entspricht, soll sie 2021 fertiggestellt werden.
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Der Neubau des Konradunums wurde am [[13. Dezember]] [[2021]] bezogen.
    
== Rechtsträger ==
 
== Rechtsträger ==

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