Tauernkraftwerk-Projekt der 1920er-Jahre: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Bund hatte sich verpflichtet, diesen Anteil zur Gänze zu übernehmen, wenn geplante (gigantische) Tauernkraftwerk der AEG nicht bis spätestens Ende Februar 1931 zum "''begünstigten Bau''" erklärt wird. Nun hatte ja der Bund bereits seine Absicht signalisiert den Bau zum "begünstigen Bau" zu erklären. Da erklärte der Landwirtschaftsminister, dass die Begünstigung nicht an die Länder, sondern nur an eine zu diesem Zweck zu gründende Länder GmbH erteilt werden kann. Das Land Kärnten stimmte am [[16. Mai]] 1931 vorbehaltlos dieser GmbH zu. Das Land Tirol hingegen wollte sich aber der GmbH nur mehr beteiligen, wenn das AEG-Projekt nicht mehr zugrunde gelegt werden würde. Daraufhin suchten nur die Länder Salzburg und Kärnten am [[13. Juli]] 1931 um die Erklärung zum "begünstigten Bau". | Der Bund hatte sich verpflichtet, diesen Anteil zur Gänze zu übernehmen, wenn geplante (gigantische) Tauernkraftwerk der AEG nicht bis spätestens Ende Februar 1931 zum "''begünstigten Bau''" erklärt wird. Nun hatte ja der Bund bereits seine Absicht signalisiert den Bau zum "begünstigen Bau" zu erklären. Da erklärte der Landwirtschaftsminister, dass die Begünstigung nicht an die Länder, sondern nur an eine zu diesem Zweck zu gründende Länder GmbH erteilt werden kann. Das Land Kärnten stimmte am [[16. Mai]] 1931 vorbehaltlos dieser GmbH zu. Das Land Tirol hingegen wollte sich aber der GmbH nur mehr beteiligen, wenn das AEG-Projekt nicht mehr zugrunde gelegt werden würde. Daraufhin suchten nur die Länder Salzburg und Kärnten am [[13. Juli]] 1931 um die Erklärung zum "begünstigten Bau". | ||
Mittlerweile war es aber bereits zum Ausstieg von AEG Berlin aus Projekt der Großglockner Hochalpenstraße gekommen und somit waren vorerst auch die Pläne eines Tauernkraftwerkes ad acta gelegt. Eine deutlich magerere Version wurde schließlich nach dem [[ | Mittlerweile war es aber bereits zum Ausstieg von AEG Berlin aus Projekt der Großglockner Hochalpenstraße gekommen und somit waren vorerst auch die Pläne eines Tauernkraftwerkes ad acta gelegt. Eine deutlich magerere Version wurde schließlich nach dem [[Zweiten Weltkrieg]] in Form der heutigen Tauernkraftwerke Kaprun realisiert. | ||
Während sich die Länder Salzburg und Kärnten noch gemeinsam um eine Lösung bemühten, plante das Land Tirol seine eigene und dazu kamen noch die Pläne der ÖKA. Aus einen zentralen Projekt wurden nun sieben getrennte Werksgruppen. Die Bundesregierung setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Verarbeitung der Wasserkräfte in den Hohen Tauern zentral oder dezentralisiert oder in einer Verbindung beider Systeme am rationellsten durchgeführt werden könnte. Die Lösung sollte in der Einigung beider Gruppen gefunden werden, die an den Forderungen am [[21. April]] 1931 der ÖKA-Gruppe scheiterte. Es folgten weitere Verhandlungen, die sich immer schleppender entwickelten und schließlich mit der letzten Verhandlung am [[30. August]] [[1934]] in einem Stillhalte-Abkommen ihren resignierenden Abschluss fand. | Während sich die Länder Salzburg und Kärnten noch gemeinsam um eine Lösung bemühten, plante das Land Tirol seine eigene und dazu kamen noch die Pläne der ÖKA. Aus einen zentralen Projekt wurden nun sieben getrennte Werksgruppen. Die Bundesregierung setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Verarbeitung der Wasserkräfte in den Hohen Tauern zentral oder dezentralisiert oder in einer Verbindung beider Systeme am rationellsten durchgeführt werden könnte. Die Lösung sollte in der Einigung beider Gruppen gefunden werden, die an den Forderungen am [[21. April]] 1931 der ÖKA-Gruppe scheiterte. Es folgten weitere Verhandlungen, die sich immer schleppender entwickelten und schließlich mit der letzten Verhandlung am [[30. August]] [[1934]] in einem Stillhalte-Abkommen ihren resignierenden Abschluss fand. | ||