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Dr. Reinhard Medicus (Diskussion | Beiträge)
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== Vorgeschichte ==  
== Vorgeschichte ==  
In den Anfangsjahren des Internets, das erst ab 1993 seinen Siegeszug in private Haushalte nahm, reservierten sich manche Personen oder Unternehmen Domänen<ref>siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Domain Wikipedia Deutschland Domain]</ref>. Sie hofften, später diese gegen teures Geld an jene Personen oder Unternehmen verkaufen zu können, deren Namen oder Produkte sie als Domänen für sich registrieren hatten lassen.  
In den Anfangsjahren des Internets, das erst ab 1993 seinen Siegeszug in private Haushalte nahm, reservierten sich manche Personen oder Unternehmen Domänen<ref>siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Domain Wikipedia Domain]</ref>. Sie hofften, später diese gegen teures Geld an jene Personen oder Unternehmen verkaufen zu können, deren Namen oder Produkte sie als Domänen für sich registrieren hatten lassen.  


Anfangs funktionierte dies auch teilweise recht gut, bis die ersten erbosten Personen oder Unternehmen mit Gerichtsurteilen die Herausgabe dieser reservierten Domänen zu erzwingen. Auch das funktionierte teilweise recht. Denn konnte ein Domänen-Inhaber nicht nachweisen, dass er diese Domäne auch seit Reservierung regelmäßig für eine "echte" Internetseite verwendet hat, musste er diese Domäne wieder freigeben. Kostenlos und gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren.
Anfangs funktionierte dies auch teilweise recht gut, bis die ersten erbosten Personen oder Unternehmen mit Gerichtsurteilen die Herausgabe dieser reservierten Domänen zu erzwingen. Auch das funktionierte teilweise recht. Denn konnte ein Domänen-Inhaber nicht nachweisen, dass er diese Domäne auch seit Reservierung regelmäßig für eine "echte" Internetseite verwendet hat, musste er diese Domäne wieder freigeben. Kostenlos und gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren.