Heinrich Christian Marckhgott: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach Tätigkeit beim [[Landesgericht Salzburg]] und bei der [[Staatsanwaltschaft Salzburg]] trat er 1978 in den Salzburger Landesdienst. Noch im gleichen Jahr kam er zur [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]], wo er bereits ein Jahr später mit der Leitung des Gewerbeamtes betraut wurde. Nach 13jähriger Tätigkeit als Gewerbereferent wurde Dr. Marckhgott 1990 zum Bezirkshauptmann-Stellvertreter und 1992 zum [[Bezirkshauptmann]] bestellt. | Nach Tätigkeit beim [[Landesgericht Salzburg]] und bei der [[Staatsanwaltschaft Salzburg]] trat er 1978 in den Salzburger Landesdienst. Noch im gleichen Jahr kam er zur [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]], wo er bereits ein Jahr später mit der Leitung des Gewerbeamtes betraut wurde. Nach 13jähriger Tätigkeit als Gewerbereferent wurde Dr. Marckhgott 1990 zum Bezirkshauptmann-Stellvertreter und 1992 zum [[Bezirkshauptmann]] bestellt. | ||
Am [[1. Dezember]] [[1997]] folgte er [[Herfried Hueber|Dr. Herfried Hueber]] als | Am [[1. Dezember]] [[1997]] folgte er [[Herfried Hueber|Dr. Herfried Hueber]] als Landesamtsdirektor nach. | ||
Unter seiner Ägide entwickelte sich die Salzburger Landesverwaltung verstärkt in Richtung Modernität, Effizienz, Sparsamkeit und Bürgernähe. Wesentliche Reformen wurden durchgeführt, wie beispielsweise Aufgabenreformen, eine Reform der [[Bezirkshauptmannschaft]]en, Strukturreformen im [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amt der Salzburger Landesregierung]], Beschleunigung behördlicher Verfahren, elektronische Akten- und Verwaltungsführung. | Unter seiner Ägide entwickelte sich die Salzburger Landesverwaltung verstärkt in Richtung Modernität, Effizienz, Sparsamkeit und Bürgernähe. Wesentliche Reformen wurden durchgeführt, wie beispielsweise Aufgabenreformen, eine Reform der [[Bezirkshauptmannschaft]]en, Strukturreformen im [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amt der Salzburger Landesregierung]], Beschleunigung behördlicher Verfahren, elektronische Akten- und Verwaltungsführung. | ||