Fremdenverkehr allgemein: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Recht auf Urlaub (Urlaubsanspruch) ist etwa seit [[1880]] bekannt. Nach § 24 der Menschenrechtskonvention gibt es das Recht auf Erholung. Sogar die extrem kommunistisch geprägte UdSSR hatte in einer ihrer letzten Verfassungen im Artikel 41 die Förderung des Fremdenverkehrs ausdrücklich erwähnt. | Das Recht auf Urlaub (Urlaubsanspruch) ist etwa seit [[1880]] bekannt. Nach § 24 der Menschenrechtskonvention gibt es das Recht auf Erholung. Sogar die extrem kommunistisch geprägte UdSSR hatte in einer ihrer letzten Verfassungen im Artikel 41 die Förderung des Fremdenverkehrs ausdrücklich erwähnt. | ||
Aber erst richtige Bedeutung gewann der Fremdenverkehr nach dem [[ | Aber erst richtige Bedeutung gewann der Fremdenverkehr nach dem [[Zweiten Weltkrieg]], als durch die allgemeine technische und soziale Entwicklung auch die Freizeit deutlich zunahm. | ||
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