Großgrundbesitzer: Unterschied zwischen den Versionen

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* Hutter Anna in Piesendorf
 
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* [[Josef Hutter (junior)|Hutter Josef]] in Niedernsill
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* [[Josef Hutter junior|Hutter Josef]] in Niedernsill
 
* [[Rupert Freiherr von Imhof|Imhof, Rupert Freiherr von]] in der Stadt Salzburg
 
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* [[Westbahn|Kaiserin-Elisabeth-Bahn]]  
 
* [[Westbahn|Kaiserin-Elisabeth-Bahn]]  

Version vom 29. März 2021, 17:56 Uhr

Großgrundbesitzer bildeten nach der Landesordnung für das Herzogtum Salzburg von 1861 einen eigenen Wahlkörper. Im damaligen System der Zensuswahl waren Großgrundbesitzer bei Sitz und Stimme ungleich bevorzugt. Die einfache Landbevölkerung und Frauen konnten ihr Wahlrecht durch eine Vollmacht an Großgrundbesitzer übertragen und waren dadurch demokratisch benachteiligt.

Großgrundbesitzer 1870

Quelle