Begünstigte des Fideikommisses, also eines unveräußerlichen, nach der vom Stifter vorgegebenen Ordnung vererblichen Besitzes, waren des Erzbischofs Bruder Christoph und dessen Nachkommen jeweils nach dem Recht der Erstgeburt (daher die Bezeichnung „Primogenitur“) unter der Bedingung, dass sie der katholischen Religion treu bleiben würden<ref>Poletti aaO.</ref>. | Begünstigte des Fideikommisses, also eines unveräußerlichen, nach der vom Stifter vorgegebenen Ordnung vererblichen Besitzes, waren des Erzbischofs Bruder Christoph und dessen Nachkommen jeweils nach dem Recht der Erstgeburt (daher die Bezeichnung „Primogenitur“) unter der Bedingung, dass sie der katholischen Religion treu bleiben würden<ref>Poletti aaO.</ref>. |