Salzburger Tourismusgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Salzburger Tourismusgesetz 2003''' regelt zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des  Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft die Errichtung, Mitgliedschaft, Organe, Aufgaben usw. der [[Tourismusverband|Tourismusverbände]] im [[Land Salzburg]]. Auch die  
Das '''Salzburger Tourismusgesetz 2003''' regelt zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des  Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft die Errichtung, Mitgliedschaft, Organe, Aufgaben usw. der [[Tourismusverband|Tourismusverbände]] im [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]]. Auch die  
rechtliche Grundlage der [[SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft]] ist darin verankert.
rechtliche Grundlage der [[SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft]] ist darin verankert.