Salzburger Tourismusgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Salzburger Tourismusgesetz 2003''' regelt zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft die Errichtung, Mitgliedschaft, Organe, Aufgaben usw. der [[Tourismusverband|Tourismusverbände]] im [[Land Salzburg]]. Auch die | Das '''Salzburger Tourismusgesetz 2003''' regelt zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft die Errichtung, Mitgliedschaft, Organe, Aufgaben usw. der [[Tourismusverband|Tourismusverbände]] im [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]]. Auch die | ||
rechtliche Grundlage der [[SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft]] ist darin verankert. | rechtliche Grundlage der [[SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft]] ist darin verankert. | ||