Hellbrunn: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu Zeiten der Fürsterzbischöfe war hier auch kurzzeitig ein [[Pflegegericht]] eingerichtet, wie im [[Atlas Salisburgensis]] vom Salzburger Kartografen [[Joseph Jakob Fürstaller]] angeführt.  
Zu Zeiten der Fürsterzbischöfe war hier auch kurzzeitig ein [[Pflegegericht]] eingerichtet, wie im [[Atlas Salisburgensis]] vom Salzburger Kartografen [[Joseph Jakob Fürstaller]] angeführt.  
Bis [[1894]] gehörte Hellbrunn zur Ortsgemeinde Grödig. Mit dem ''Gesetz betreffend die Auseinanderlegung der Ortsgemeinde Grödig im Bezirke Salzburg in die Ortsgemeinden Anif und Grödig'' vom [[17. Juli]] [[1894]] wurde die Ortschaft Hellbrunn der Gemeinde Anif angeschlossen.<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1894&size=45&page=109 Gesetze und Verordnungen für das Herzogthum Salzburg vom 1. August 1894, Stück XXII, Nr. 25.].</ref>


Mit einem Vertrag vom [[21. Juni]] [[1922]] sind Schloss und Park von Hellbrunn an die [[Stadtgemeinde Salzburg]] übergegangen. Vorher waren sie in kaiserlichem Besitz, nach 1918 im Besitz des Kriegsgeschädigtenfonds.  
Mit einem Vertrag vom [[21. Juni]] [[1922]] sind Schloss und Park von Hellbrunn an die [[Stadtgemeinde Salzburg]] übergegangen. Vorher waren sie in kaiserlichem Besitz, nach 1918 im Besitz des Kriegsgeschädigtenfonds.  


Bis [[1939]] gehörte Hellbrunn noch zur [[Katastralgemeinde Anif]], seither zum Stadtgebiet der Stadt Salzburg.
Seit [[1939]] gehörte Hellbrunn zum Stadtgebiet der Stadt Salzburg.


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