Brauchfeuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein ''' | Ein '''Brauchfeuer'''<ref>siehe [[Diskussion:Brauchfeuer]]</ref>, ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das in der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'', in einer sich aktualisierenden Fassung, gesetzlich geregelt ist.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000729 Digitalisat]</ref> | ||
== Aufregung 2010 == | == Aufregung 2010 == | ||
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==Verordnung== | ==Verordnung== | ||
In der Brauchtumsfeuer-Verordnung werden laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011 (Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für | In der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'' werden laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011 (Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für Brauchfeuer zugelassen werden, StF: LGBl Nr. 38/2011) folgende Feuer zugelassen: | ||
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | * die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | ||
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] | * die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] | ||