Die Bemühungen um den verfassungsrechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags trugen Früchte: Mit 29. März 2000 wurde der arbeitsfreie Sonntag als Staatszielbestimmung in der [[Salzburger Landesverfassung]] – womit Salzburg das erste Bundesland ist, in dem dies erreicht wurde – verankert. | Die Bemühungen um den verfassungsrechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags trugen Früchte: Mit 29. März 2000 wurde der arbeitsfreie Sonntag als Staatszielbestimmung in der [[Salzburger Landesverfassung]] – womit Salzburg das erste Bundesland ist, in dem dies erreicht wurde – verankert. |