Propst: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Propst''' bezeichnet man den Leiter der äußeren Angelegenheiten eines [[Domkapitel|Dom-]] oder Stiftskapitels (Dompropst oder Stiftspropst).
Als '''Propst''' bezeichnet man den Leiter der äußeren Angelegenheiten eines [[Domkapitel|Dom-]] oder Stiftskapitels ([[Dompropst]] oder Stiftspropst).


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==Siehe auch==
* [[Salzburger Dompröpste]]
==Quelle==
==Quelle==
* Wikipedia Deutschland
* Wikipedia Deutschland
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