Änderungen

49 Bytes hinzugefügt ,  11:31, 25. Dez. 2009
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
Als '''Propst''' bezeichnet man den Leiter der äußeren Angelegenheiten eines [[Domkapitel|Dom-]] oder Stiftskapitels (Dompropst oder Stiftspropst).
+
Als '''Propst''' bezeichnet man den Leiter der äußeren Angelegenheiten eines [[Domkapitel|Dom-]] oder Stiftskapitels ([[Dompropst]] oder Stiftspropst).
    
{{mehr}}
 
{{mehr}}
 +
==Siehe auch==
 +
* [[Salzburger Dompröpste]]
 +
 
==Quelle==
 
==Quelle==
 
* Wikipedia Deutschland
 
* Wikipedia Deutschland