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Am [[14. Juni]] [[2018]] wurde Markus Voglreiter am [[Landesgericht Salzburg]] nach elf Jahren Verfahrensdauer vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Die Finanz erhob Beschwerde gegen dieses Urteil des Landesgerichtes und wurde vom Obersten Gerichtshof im Jahr 2019 dieser Freispruch bestätigt und Voglreiter endgültig vom Vorwurf der Steuerhinterziehung rechtskräftig freigesprochen.  
 
Am [[14. Juni]] [[2018]] wurde Markus Voglreiter am [[Landesgericht Salzburg]] nach elf Jahren Verfahrensdauer vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Die Finanz erhob Beschwerde gegen dieses Urteil des Landesgerichtes und wurde vom Obersten Gerichtshof im Jahr 2019 dieser Freispruch bestätigt und Voglreiter endgültig vom Vorwurf der Steuerhinterziehung rechtskräftig freigesprochen.  
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Am 19.09. 2019 wurde die Republik Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in Bezug auf das Finanzstrafverfahren Voglreiter in folgenden Punkten, die als rechtswidrig anerkannt wurden, verurteilt:  
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Am [[19. September]] [[2019]] wurde die Republik Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in Bezug auf das Finanzstrafverfahren Voglreiter in folgenden Punkten, die als rechtswidrig anerkannt wurden, verurteilt:  
Artikel 6 - Recht auf ein faires Verfahren ''Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.''
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Artikel 41 - Gerechte Entschädigung ''Stellt der Gerichtshof fest, daß diese Konvention oder die Protokolle dazu verletzt worden sind, und gestattet das innerstaatliche Recht des beteiligten Hohen Vertragschließenden Teiles nur eine unvollkommene Wiedergutmachung für die Folgen dieser Verletzung, so spricht der Gerichtshof der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung zu, wenn dies notwendig ist.''
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Es geht nicht nur um die Schädigung Voglreiters aufgrund 18 Jahre langer Verfolgung durch die Finanz, überlanger Verfahrensdauer - 11 Jahre 2 Monate und 10 Tage - sondern auch um die Schadenersatzansprüche gegenüber der Republik Österreich. Obwohl 2019 vom Obersten Gerichtshof eine klare Feststellung der Unschuld getroffen wurde, kämpft dieser nun um die Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuer.  
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Artikel 6 - Recht auf ein faires Verfahren ''Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.''
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Artikel 41 - Gerechte Entschädigung ''Stellt der Gerichtshof fest, dass diese Konvention oder die Protokolle dazu verletzt worden sind, und gestattet das innerstaatliche Recht des beteiligten Hohen Vertragschließenden Teiles nur eine unvollkommene Wiedergutmachung für die Folgen dieser Verletzung, so spricht der Gerichtshof der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung zu, wenn dies notwendig ist.''
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Es geht nicht nur um die Schädigung Voglreiters aufgrund 18 Jahre langer Verfolgung durch die Finanz, überlanger Verfahrensdauer - elf Jahre, zwei Monate und zehn Tage - sondern auch um die Schadenersatzansprüche gegenüber der Republik Österreich. Obwohl 2019 vom Obersten Gerichtshof eine klare Feststellung der Unschuld getroffen wurde, kämpft dieser nun um die Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuer.
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==
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* [https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2846126/ salzburg.orf.at]
 
* [https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2846126/ salzburg.orf.at]
 
* [https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2797336/ salzburg.orf.at]
 
* [https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2797336/ salzburg.orf.at]
* [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308&Artikel=41&Paragraf=&Anlage=&Uebergangsrecht=]
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* [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308&Artikel=41&Paragraf=&Anlage=&Uebergangsrecht= www.ris.bka.gv.at]
* [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12016937]
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* [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12016937 www.ris.bka.gv.at]
 
   
 
   
 
==Weblink==
 
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