| | Gegenwärtig verehren wir noch in unserer Mitte '''Joseph Adam''' v. Gutrath von Altengutrath und Puchstein, am 14. Jänner 1758 gebohren, seit 1815, nach 46 Dienstjahren, jubilirter Landrichter, Wittwer ohne lebender Nachkommenschaft; dann dessen Bruder '''Sigmund''', k. k. landesfürstl. Renntmeister, den 30. April 1768 gebohren, mit einer Nachkommenschaft von acht noch lebenden Kindern, männlichen und weiblichen Geschlechts, wovon zwey wackere Söhne, werth ihrer Ahnen, Namens '''Johann''' und '''Eduard''', im k. k. Regimente Großherzog von Baaden dienen. | | Gegenwärtig verehren wir noch in unserer Mitte '''Joseph Adam''' v. Gutrath von Altengutrath und Puchstein, am 14. Jänner 1758 gebohren, seit 1815, nach 46 Dienstjahren, jubilirter Landrichter, Wittwer ohne lebender Nachkommenschaft; dann dessen Bruder '''Sigmund''', k. k. landesfürstl. Renntmeister, den 30. April 1768 gebohren, mit einer Nachkommenschaft von acht noch lebenden Kindern, männlichen und weiblichen Geschlechts, wovon zwey wackere Söhne, werth ihrer Ahnen, Namens '''Johann''' und '''Eduard''', im k. k. Regimente Großherzog von Baaden dienen. |
| − | [[Datei:Collage Grabstelle Gutrat im Sebastiansfriedhof, rechts Detail von der Ruine davor links die Barmsteine.jpg|thumb|Collage Grabstelle Gutrat im Sebastiansfriedhof, rechts Detail von der Ruine, links dahinter die Barmsteine]] | + | [[Datei:Collage Grabstelle Gutrat im Sebastiansfriedhof, rechts Detail von der Ruine davor links die Barmsteine.jpg|thumb|Bilderfolge Grabstelle Gutrat im Sebastiansfriedhof, rechts Detail von der Ruine, links dahinter die Barmsteine]] |
| − | Die Richtigkeit dieser Angaben dürfte das im Jahre 1835 vom Herrn '''Joseph''' v. Gutrath aus ältern zusammengestellte und berichtigte v. Gutrathersche Original-Familienbuch verbürgen, dessen Einsichtsnahme mir sehr gefällig gestattet wurde. | + | Die Richtigkeit dieser Angaben dürfte das im Jahre 1835 vom Herrn '''Joseph''' v. Gutrath aus älteren zusammengestellte und berichtigte v. Gutrathersche Original-Familienbuch verbürgen, dessen Einsichtsnahme sehr gefällig gestattet wurde. |