Bürgergarde: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Die Entstehung von '''Bürgergarden''' im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] gehen nicht wirklich auf den  [[Sühnebrief]] von [[Erzbischof]] [[Rudolf I. von Hohenegg]] von [[1287]] zurück.
+
Die Entstehung von '''Bürgergarden''' im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] gehen zwar nicht wirklich auf den  [[Sühnebrief]] von [[Erzbischof]] [[Rudolf I. von Hohenegg]] von [[1287]] zurück.
Der Brief ordnete auch zwar an, dass die priviligierten Bürger alle Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum.   
+
Der Brief ordnete zwar an, dass soweit möglich die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) alle Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und stelbstständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum.   
  
 
== Bürgergarden in Salzburg ==
 
== Bürgergarden in Salzburg ==

Version vom 1. Mai 2019, 21:41 Uhr

Die Entstehung von Bürgergarden im Bundesland Salzburg gehen zwar nicht wirklich auf den Sühnebrief von Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg von 1287 zurück. Der Brief ordnete zwar an, dass soweit möglich die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) alle Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und stelbstständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum.

Bürgergarden in Salzburg