Archidiakonat Baumburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Archidiakonat Baumburg ist ab dem 12. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. Es unterstand dem [[Erzbischof]] von Salzburg. Das Gebiet ging [[1817]] mit dem [[Bayerischen Konkordat]] an das Bistum Freising, ab 1821 Erzbistum München und Freising. | Das Archidiakonat Baumburg ist ab dem 12. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. Es unterstand dem [[Erzbischof]] von Salzburg. Das Gebiet ging [[1817]] mit dem [[Bayerischen Konkordat]] an das Bistum Freising, ab 1821 Erzbistum München und Freising. | ||
Im [[12. Jahrhundert]] übertrug der Erzbischof von Salzburg dem [[Augustiner-Chorherrenstift Baumburg]] ein Archidiakonat. Dadurch fungierte der [[Propst]] als Stellvertreter des Erzbischofs für die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Kirchenaufsicht sowie die Vermögensverwaltung. | Im [[12. Jahrhundert]] übertrug der [[Salzburger Erzbischof|Erzbischof von Salzburg]] dem [[Augustiner-Chorherrenstift Baumburg]] ein Archidiakonat. Dadurch fungierte der [[Propst]] als Stellvertreter des Erzbischofs für die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Kirchenaufsicht sowie die Vermögensverwaltung. | ||
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