Siebenstädter-Stiftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aus der Stiftung sollte jeweils sechs unbemittelten, ehelich geborenen, wohlgesitteten und begabten Bürgersöhnen ein philosophisches oder juridisches Studium ermöglicht werden. Hiezu wurden sie nach vollendeter Rhetorik in das [[Collegium Virgilianum|Virgilianische Konvikt]] aufgenommen und in diesem bis zur Vollendung ihrer Studien verpflegt, auch in den adeligen Übungen unterrichtet. Nach Auflassung des Konvikts wurde die Unterstützungsleistung in einen Geldbetrag umgewandelt. | Aus der Stiftung sollte jeweils sechs unbemittelten, ehelich geborenen, wohlgesitteten und begabten Bürgersöhnen ein philosophisches oder juridisches Studium ermöglicht werden. Hiezu wurden sie nach vollendeter Rhetorik in das [[Collegium Virgilianum|Virgilianische Konvikt]] aufgenommen und in diesem bis zur Vollendung ihrer Studien verpflegt, auch in den adeligen Übungen unterrichtet. Nach Auflassung des Konvikts wurde die Unterstützungsleistung in einen Geldbetrag umgewandelt. | ||
Die Kandidaten waren von den sechs Städten des alten Erzstiftes, nämlich | Die Kandidaten waren von den sechs Städten des alten Erzstiftes, nämlich Salzburg, [[Hallein]], [[Radstadt]], [[Laufen]], [[Tittmoning]] und [[Mühldorf am Inn]] − als siebente Stadt war das salzburgische, wenn auch [[Ausländische Herrschaften|"ausländische"]] [[Friesach]] vorgesehen (daher der Name "Siebenstädter") − zu präsentieren. Sollte Mühldorf vom Erzstift getrennt werden, so würde die Stadt Salzburg an seine Stelle treten. Jede der genannten Städte hatte 2000 Gulden unter eigener Bürgschaft auf Zinsen zu 5 Prozent anzulegen. | ||
Die begünstigten Alumnen durften nicht länger als sechs Jahre in dem Konvikt bleiben und hatten aus Dankbarkeit vorzüglich in erzbischöfliche Dienste zu treten. | Die begünstigten Alumnen durften nicht länger als sechs Jahre in dem Konvikt bleiben und hatten aus Dankbarkeit vorzüglich in erzbischöfliche Dienste zu treten. | ||