Wappen der Republik Österreich: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | + | Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische und physische Personen, die durch Bundesgesetz dazu berechtigt sind oder denen dieses Recht durch einen Verwaltungsakt auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen [[Verleihung des Staatswappens|verliehen]] wurde, dürfen das Staatswappen, auch Bundeswappen bezeichnet, führen. | |
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Aktuelle Version vom 29. November 2024, 21:02 Uhr
| Wappen | |
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Das Wappen der Republik Österreich, Bundeswappen oder Staatswappen, ist ein Hoheitszeichen der Republik Österreich.
Allgemeines
Am 1. Mai 1945 wird das Wappen der 1. Republik wiedereingeführt. Die Symbole Hammer, Sichel und den Adlerkopf schmückende Stadtmauerkrone repräsentieren die Bauernschaft, die Arbeiterschaft und das Bürgertum. Die gesprengte Eisenkette symbolisiert die Wiedererlangung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens 1945.
Rechtsgrundlage
Das Wappen der Republik Österreich, sowie die näheren Bestimmungen über das Recht zur Führung des Bundeswappen (Staatswappen) ist im österreichischen Wappengesetz geregelt. [1]
Die Anlagen zu diesem Bundesgesetz enthalten auch eine bildliches Darstellung des Bundeswappens. [2] [3]
Verleihung
Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische und physische Personen, die durch Bundesgesetz dazu berechtigt sind oder denen dieses Recht durch einen Verwaltungsakt auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen verliehen wurde, dürfen das Staatswappen, auch Bundeswappen bezeichnet, führen.