Joseph Bonaventura Franz: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Joseph Bonaventura Franz''' (* ? in Salzburg | '''Joseph Bonaventura Franz''' (* ? in Salzburg; † [[27. Juli]] [[1730]] ebenda) war Professor an der [[Benediktineruniversität Salzburg]]. | ||
==Leben== | ==Leben== | ||
Franz promovierte am [[24. November]] [[1692]] zum Doktor iuris an der Benediktineruniversität Salzburg. Am 3. Dezember 1692 wurde er außerordentlicher Professor, am 7. November 1697 wurde er ordentlicher Professor für Institutionen, nach [[Johann Anton Lindner|Lindners]] Tod 1698 das Lehramt für Pandekten. Er konnte es nicht antreten, da sein Nachfolger für Institutionen Salzburg gleich wieder verließ und er so noch die Vorlesungen halten musste. So wurden erst wieder ab 1699 Vorlesungen in den Pandekten gehalten. Am [[24. Jänner]] [[1699]] wurde Franz hochfürstlicher geistlicher Rat. [[1717]] erhielt er die Professur für den Kodex und das deutsche Staatsrecht. Insgesamt war Franz 38 Jahre Professor an der Benediktineruniversität Salzburg bevor ihn am 27. Juli 1730 der Tod ereilte. In dieser langen Zeit an der Universität war er zehn Mal Dekan der Juristischen Fakultät. | Franz promovierte am [[24. November]] [[1692]] zum Doktor iuris an der Benediktineruniversität Salzburg. Am 3. Dezember 1692 wurde er außerordentlicher Professor, am 7. November 1697 wurde er ordentlicher Professor für Institutionen, nach [[Johann Anton Lindner|Lindners]] Tod 1698 das Lehramt für Pandekten. Er konnte es nicht antreten, da sein Nachfolger für Institutionen Salzburg gleich wieder verließ und er so noch die Vorlesungen halten musste. So wurden erst wieder ab 1699 Vorlesungen in den Pandekten gehalten. Am [[24. Jänner]] [[1699]] wurde Franz hochfürstlicher geistlicher Rat. [[1717]] erhielt er die Professur für den Kodex und das deutsche Staatsrecht. Insgesamt war Franz 38 Jahre Professor an der Benediktineruniversität Salzburg bevor ihn am 27. Juli 1730 der Tod ereilte. In dieser langen Zeit an der Universität war er zehn Mal Dekan der Juristischen Fakultät. | ||
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