Salinenkonvention: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Salinenkonvention''' zwischen dem Königreich [[Bayern]] und dem Kaisertum Österreich gilt als der älteste, in Rechtskraft stehende Staatsvertrag Europas.  
Die '''Salinenkonvention''' von [[1829]] zwischen dem Königreich [[Bayern]] und dem Kaisertum [[Österreich]] gilt als der älteste noch in Kraft stehende Staatsvertrag Europas. Sie wurde  am [[18. März]] 1829 unterzeichnet.  


Die Salinenkonvention wurde am [[18. März]] [[1829]] unterzeichnet. Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone Bayerns eingetragenen und der Saline [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] gewidmeten Wälder von Österreich, zu dem ja auch Salzburg bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogang]]tal, sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der Strupberg, vormals berchtesgadnischer Zinswald.  
==Die Salinenkonvention==
Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone [[Bayern]]s eingetragenen und der [[Saline Reichenhall]] gewidmeten Wälder von [[Österreich]], zu dem ja auch Salzburg bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogangtal]], sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der [[Strupberg]], vormals [[Berchtesgadner Zinswald]]. Außerdem durfte Österreich im [[Salzbergwerk Dürrnberg]] [[Salz]] auch auf bayerischer Seite abbauen.
 
''»Die Königlich Bayerische Regierung wird ermächtigt, den nachhaltigen  Holzertrag ihrer sämtlichen Saalforste ohne Ausnahme irgendeiner  Holzgattung zu fällen, auszutriften oder auszuführen; das Holz auf dem  Stock (in Wald stehend) zu verkaufen wie auch alle Forstnebenprodukte zu  benutzen und zu verwerten, ohne davon Stockgeld und Stockzins an die  Kaiserlich Königliche Österreichische Regierung zu entrichten«'', heißt es  in der Salinenkonvention (in moderner Rechtschreibung)<ref>Quelle [http://www.traunsteiner-tagblatt.de/includes/mehr_chiemg.php?id=347 Traunsteiner Tagblatt]</ref>.


In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten.
In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten.
==Geschichtliche Entwicklung==
Heute besitzt der Freistaat Bayern rund 18&nbsp;500 Hektar (185 km²) Grund und Boden im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]], das entspricht fast der Fläche der großen Marktgemeinde [[Abtenau]] (186 km²). Es geht dabei um die Nutzung der Wälder. Schon seit [[Bayerische Herzöge in Salzburg|Herzog]] [[Theodo]] von Bayern im [[8. Jahrhundert]] 20 Salzsieden in [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] an das [[Benediktinererzabtei St. Peter|Benediktinerstift St. Peter]] schenkte, wird Holz aus den salzburgischen und berchtesgadnischen Schwarzwäldern im [[Saalachtal]] zur [[Saline Reichenhall]] geliefert.
19 dieser 20 Salzsieden gingen dann später in das Eigentum der [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg]] über. Weitere Anteilseigner waren Klöster und Private, die zu ihren Pfannen auch die nötigen Wälder für Holz erhielten, das notwendig war, um die Pfannen zu beheizen. Im [[13. Jahrhundert]] kauften die Bayernherzöge diese Anteile wieder zurück. Ein politisch nicht geklärter Vorgang, in dem Herzog Ludwig [[1228]] die beiden Grafschaften im [[Pinzgau]] dem Reich ''aufsendete'' und Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] mit ihnen belehnt wurde, beendete die ungehinderte Nutzung der Wälder im Saalachtal.
Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern musste. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden [[Fürsterzbischof von Salzburg]], [[Hieronymus Graf Colloredo]], vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam.
[[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der [[Fürstpropstei Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die [[Säkularisation]] von [[1803]] wurde die Fürstpropstei zusammen mit dem bisherigen [[Erzbistum Salzburg|Fürsterzbistum]] Teil des Kurfürstentums Salzburg und kam im Jahr [[1805]] an das am 11.08. 1804 durch Zusammenschluss der habsburgischen Länder geschaffene Erbkaisertum Österreich. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen mit Blick auf ihre eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayerischen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft.
[[1810]] kam es wieder zu einer Neuverteilung. Salzburg wurde samt dem Berchtesgadener Land an Bayern abgetreten, und [[Salzbergbau]] und [[Bayerische Saalforste|Bayerischen Saalforste]] waren wieder vereint - bis [[1816]], als die Fürstpropstei endgültig bei Bayern blieb und Salzburg endgültig zu Österreich kam. Man begann mit langen Verhandlungen, bei denen Bayern erstmals die Salzgewinnung im Dürrnberg mit den Besitzrechten auf die Saalforste verknüpfte. Endlich nach zahlreichen Zugeständnissen und Abtausch kleinerer Gebiete kam es am 18. März 1929 zum Abschluss der ''Salinenkonvention''.
Aber noch immer war es nicht mit Streitereien und Problemen vorbei. Erst mit Abschluss des österreichischen Staatsvertrages von [[1955]] konnten Neuverhandlungen über die Konvention aufgenommen werden. Am [[24. März]] [[1957]] kam es zur Unterzeichnung des ''Münchner Abkommens'', einer Novellierung, in der das unwiderrufliche Eigentumsrecht Bayerns an den Saalforsten anerkannt wurde.


==Weblink==
==Weblink==
* [http://www.salzburg.gv.at/en/bf/fachbeitraege-2-04.pdf  175 Jahre Salinenkonvention 1829 – 2004]
* [http://www.salzburg.gv.at/en/bf/fachbeitraege-2-04.pdf  175 Jahre Salinenkonvention 1829 – 2004]
==Quelle==
* Jürgen Schneider ''Natürliche und politsche Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag,  ISBN 978-3-515-08254-9


==Literatur==
*  Neschwara, Christian: ''Zur Anwendbarkeit und Vollziehung der Salinenkonvention von 1829 in der Fassung von 1957'', Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] 131, 1991, Seite 305 bis 311
* Meister, Georg. ''Der "Ewige Wald" der Saline Reichenhall'', in ''Salz macht Geschichte'', 1995, Seite 179 bis 185
* [[Friederike Zaisberger|Zaisberger, Friederike]]: ''Das Dreiländereck: Waidring und seine Grenzen in der Geschichte'', aus ''850 Jahre Waidring'', 2000
==Quellen==
* Zaisberger, Friederike. ''175 Jahr Salinenkonvention 1829 - 2004'', Fachbeitrag ''NaturLand Salzburg'', Heft 2, 2004
* Schneider, Jürgen. ''Natürliche und politische Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag,  ISBN 978-3-515-08254-9
<references/>
[[Kategorie:Bayern]]
[[Kategorie:Berchtesgadener Land]]
[[Kategorie:Salz]]
[[Kategorie:Salz]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]