Regalien: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Regalien''' (lat. iura regalia ‚königliche Rechte‘) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates.
Als '''Regalien''' (lat. ''iura regalia'', ''königliche Rechte'') bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates.
 
==Regalien==
==Regalien==
Wichtige Regalien waren:
Wichtige Regalien waren:
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*    Forstregal
*    Forstregal
*    Bergregal
*    Bergregal
==Salzburgbezug==
==Salzburgbezug==
Seit dem 13. Jahrhundert gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf geistliche und weltliche Fürsten über.Für Salzburg war besonders wichtig, dass  König Philipp Erzbischof [[Adalbert III.|Erzbischof Adalbert III.]] [[1199]] das Bergregal gewährte (Recht auf Nutzung der [[Salzgewinnung|Salz-]] und Metallvorkommen in den Bergen und Flüssen des Erzbistums)
Seit dem [[13. Jahrhundert]] gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf geistliche und weltliche Fürsten über. Für Salzburg war besonders wichtig, dass  König Philipp Erzbischof [[Adalbert III.]] [[1199]] das Bergregal gewährte (Recht auf Nutzung der [[Salzgewinnung|Salz-]] und Metallvorkommen in den Bergen und Flüssen des [[Erzbistum Salzburg|Erzbistums]]).
 
==Quelle==
==Quelle==
*de.wikipedia.org
* {{wikipedia-de|Regalien}}
 
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte (Erzbistum)]]