Diskussion:Maibaum: Unterschied zwischen den Versionen
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:Ich hab den Artikel diesbezüglich einmal geändert. Gruß [[Benutzer:Heimatforschung im Salzburger Land|gruch]] 13:30, 20. Feb 2008 (CET) | :Ich hab den Artikel diesbezüglich einmal geändert. Gruß [[Benutzer:Heimatforschung im Salzburger Land|gruch]] 13:30, 20. Feb 2008 (CET) | ||
::Dass das Stehlen eines Maibaumes aus dem Wald nicht strafbar wäre, wird auch in Salzburg nicht gelten? | |||
::Siehe dazu die Stellungnahme von Prof. Schmoller (Salzburg) im trend 28.4.14 | |||
::''Maibaum aus Wald stehlen ist strafbar: Rechtsexperte Schmoller nannte einige Beispiele, wann mit Verurteilungen zu rechnen ist: Wenn ein Baum, der für den Brauch vorgesehen ist, aus dem Wald gestohlen wird. Oder wenn die Türe zu einer Scheune aufgebrochen wird, um den Maibaum herauszuholen, der zum Schutz vor Dieben eingesperrt war. In der Scheune dürften keine anderen Gegenstände beschädigt werden als der Maibaum, so Schmoller, und an dem Maibaum selbst dürften wiederum keine unwiederbringlichen Schäden entstehen.'' [[Benutzer:Franz Hauser|Franz Hauser]] 26. April 2017, 14:25 Uhr | |||