Pragmatisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''{{PAGENAME}}''' ist ein Begriff aus dem österreichischen Beamtendienstrecht und bedeutet Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis  nach Erbringung aller allgemeinen und besonderen  Anstellungserfordernisse.  Menschen werden also für ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen  Dienst als  Beamte bzw. Beamtinnen eingestellt. Wenn sie  ihre Arbeitstätigkeit beenden, gehen sie nicht in ''Pension'', sondern werden in den ''Ruhestand'' versetzt.  
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'''{{PAGENAME}}''' ist ein Begriff aus dem österreichischen Beamtendienstrecht und bedeutet Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis  nach Erbringung aller allgemeinen und besonderen  Anstellungserfordernisse.  Menschen werden also für ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen  Dienst als  Beamte eingestellt. Wenn sie  ihre Arbeitstätigkeit beenden, gehen sie nicht in ''Pension'', sondern werden in den ''Ruhestand'' versetzt.  
  
 
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  24 und 41 Jahren auf der Liste. Laut [[Klaus Pötzelsberger]], Personalchef, gab es 120 Ansuchen, über die im Oktober 2011 entschieden wurde.
 
  
 
== Quellen ==
 
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2016, 12:56 Uhr

Pragmatisierung ist ein Begriff aus dem österreichischen Beamtendienstrecht und bedeutet Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nach Erbringung aller allgemeinen und besonderen Anstellungserfordernisse. Menschen werden also für ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen Dienst als Beamte eingestellt. Wenn sie ihre Arbeitstätigkeit beenden, gehen sie nicht in Pension, sondern werden in den Ruhestand versetzt.

Pragmatisierung in Salzburg

Am 1. Juli 2011 wurden vom Land Salzburg zum letzten Mal Mitarbeiter in den Beamtenstand erhoben, pragmatisiert. Mit 1. Dezember 2011 erfolgte dieser Vorgang dann in der Stadt Salzburg letztmals. Laut Information von Hans Auer, Vorsitzender von Personalvertretung und Gewerkschaft im Magistrat Salzburg, standen 71 Personen im Alter zwischen 24 und 41 Jahren auf der Liste. Laut Klaus Pötzelsberger, Personalchef, gab es 120 Ansuchen, über die im Oktober 2011 entschieden wurde.

Quellen