Volksanwaltschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Volksanwaltschaft ''' ist ein Organ der Gesetzgebung, das angerufen werden kann, wenn in der Verwaltung alle Rechtsmittel erschöpft sind oder der Bürger sonst keine Handhabe hat, um geben Fehlleistungen einer Behörde oder Missstände vorzugehen. Die Volksanwaltschaft m besteht aus drei vom [[Nationalrat]] gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.
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Die '''Volksanwaltschaft ''' ist ein Organ der Gesetzgebung, das angerufen werden kann, wenn in der Verwaltung alle Rechtsmittel erschöpft sind oder der Bürger sonst keine Handhabe hat, um geben Fehlleistungen einer Behörde oder Missstände vorzugehen. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei vom [[Nationalrat]] gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.
  
 
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Nach der Bundesverfassung kann jedes Land die Volksanwaltschaft auch für seine Verwaltung zuständig machen. Davon haben sieben Bundesländer, darunter auch das [[Land Salzburg]], Gebrauch gemacht (nicht hingegen die Länder [[Tirol]] und [[Vorarlberg]]).
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Nach der Bundesverfassung kann jedes Land die Volksanwaltschaft auch für seine Verwaltung zuständig machen. Davon haben sieben Bundesländer, darunter auch das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]], Gebrauch gemacht (nicht hingegen die Länder [[Tirol]] und [[Vorarlberg]]).
  
 
Die Volksanwälte halten regelmäßig Sprechstunden in den sieben erwähnten Bundesländern ab, über deren aktuelle Termine auf der Homepage der Volksanwaltschaft informiert wird.
 
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* de.[[wikipedia]]: [http://de.wikipedia.org/wiki/Volksanwaltschaft Volksanwaltschaft]
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* [http://volksanwaltschaft.gv.at/sprechtage/salzburg Homepage der Volksanwaltschaft]
 
* [http://volksanwaltschaft.gv.at/sprechtage/salzburg Homepage der Volksanwaltschaft]
 
** [http://volksanwaltschaft.gv.at/sprechtage/salzburg Sprechtage der Volksanwälte in Salzburg]
 
** [http://volksanwaltschaft.gv.at/sprechtage/salzburg Sprechtage der Volksanwälte in Salzburg]
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[[Kategorie:Recht]]
 
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Aktuelle Version vom 14. April 2021, 08:18 Uhr

Die Volksanwaltschaft ist ein Organ der Gesetzgebung, das angerufen werden kann, wenn in der Verwaltung alle Rechtsmittel erschöpft sind oder der Bürger sonst keine Handhabe hat, um geben Fehlleistungen einer Behörde oder Missstände vorzugehen. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei vom Nationalrat gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.

Salzburgbezug

Nach der Bundesverfassung kann jedes Land die Volksanwaltschaft auch für seine Verwaltung zuständig machen. Davon haben sieben Bundesländer, darunter auch das Land Salzburg, Gebrauch gemacht (nicht hingegen die Länder Tirol und Vorarlberg).

Die Volksanwälte halten regelmäßig Sprechstunden in den sieben erwähnten Bundesländern ab, über deren aktuelle Termine auf der Homepage der Volksanwaltschaft informiert wird.

Zu den drei ersten Volksanwälten (1977 bis 1983) gehörte der Salzburger Rechtsanwalt und angesehene FPÖ-Politiker Dr. Gustav Zeillinger.

Weiterführend

Für Informationen zum Thema Volksanwaltschaft, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.

Quellen

Weblinks